EU-FluggastrechteWas gilt bei einer Flugverspätung wegen Schnee und Eis?

Schnee und Eis sorgen zurzeit vielerorts für Flugausfälle oder Verspätungen. Welche Rechte Passagiere haben, die wegen Winterwetters nicht abheben können.
Aufgrund von Schnee und Eis können unter anderem am Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld derzeit keine Maschinen starten oder landen. Fällt ein Flug wegen Winterwetters ganz aus oder startet sehr verspätet, können sich Airlines häufig auf außergewöhnliche Umstände berufen. Das bedeutet laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung: Passagiere bekommen keine Entschädigungszahlung.
Ersatz, aber keine Entschädigung
Zwar muss eine alternative Beförderung angeboten werden, heißt es auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Und wer auf die Reise verzichten möchte, kann das Ticket gegen Erstattung zurückgeben.
Ab einer Verspätung von drei Stunden können Passagiere grundsätzlich eine pauschale Entschädigung beantragen, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat. Für Flüge bis 1500 Kilometer gilt ein Anspruch in Höhe von 250 Euro, für Flüge bis 3500 Kilometer bekommen Passagiere 400 Euro und für Langstreckenflüge mit mehr als 3500 Kilometern 600 Euro. Bei "außergewöhnlichen Umständen" wie Naturkatastrophen gilt das aber nicht. Voraussetzung ist, dass eine Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um Verspätungen zu vermeiden.
Wetter schuld? Es gibt Ausnahmen
Nicht jede wetterbedingte Verspätung ist allerdings ein außergewöhnlicher Umstand. So zählt laut einem BGH-Urteil eine Enteisung an Flughäfen und in Zeiträumen, an denen mit winterlichen Temperaturen zu rechnen ist, nicht als solcher. Auch dann nicht, wenn eine Vielzahl von Flugzeugen davon betroffen ist und das Luftfahrtunternehmen keinen Einfluss auf den Enteisungsvorgang hat (Az.: X ZR 146/23). Im konkreten Fall musste eine Entschädigung gezahlt werden.
Egal, ob es sich um außergewöhnliche Umstände handelt oder nicht, gelten bei einer Verspätung jedenfalls weitere Fluggastrechte. Dazu zählen Betreuungsleistungen wie Snacks und Getränke bei längeren Wartezeiten und, wenn nötig, auch eine Hotelübernachtung.
Wer Flugärger hatte, muss deshalb erst einmal genau wissen, was ihm laut Gesetz zusteht. Die Website des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) ist dafür eine gute, kostenlose Anlaufstelle: Pünktlich zur Sommerreisezeit hat es sein Informationsangebot erweitert.
Durch ein Tool können Urlauber dort mit wenigen Klicks ihre Rechte überprüfen - nicht nur bei Flugverspätungen oder -absagen, sondern etwa auch bei Gepäckverlust. Sie bekommen eine schnelle, verständliche Übersicht, was ihnen zusteht und was sie beachten müssen, um ihr Recht durchzusetzen.