Fragen aus dem Arbeitsrecht Wer ist verantwortlich, wenn die KI Fehler macht?

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.
Schnell mal einen Text umformulieren oder auf Rechtschreibung prüfen: Da greifen viele mittlerweile auf die Hilfe von KI-gestützten Tools zurück. Gerade im Arbeitsalltag sind KI-Anwendungen - insbesondere zur Textverarbeitung - bereits weit verbreitet. Aber was, wenn sich dadurch ein Fehler einschleicht?
"Das kommt darauf an, auf wessen Veranlassung die KI genutzt wird", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Denn wenn der Arbeitgeber die Nutzung von KI verlangt, ist er generell auch für die potenziellen Fehler verantwortlich. Ganz grundsätzlich müssen Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass Beschäftigte das nötige Kompetenztraining für den Umgang mit den jeweiligen Tools bekommen.
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber ein Weisungsrecht hat. Der Einsatz von KI-Tools muss aber rechtmäßig sein. Andersherum gilt: Beschäftigte dürfen KI-Tools am Arbeitsplatz nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers nutzen. Tun Arbeitnehmende dies doch, ist das ein Verstoß gegen interne Vorgaben und kann eine Pflichtverletzung darstellen. Die Folgen reichen von Ermahnung über eine Abmahnung bis hin zu einer Kündigung.
Wann Beschäftigte selbst verantwortlich sind
Nutzt man KI-gestützte Tools im Job allerdings eigeninitiativ, sieht das anders aus. Beschäftigte sind für ihre Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich. Bei Problemen, etwa weil eine Mail oder Präsentation fehlerhaft war, können sich Arbeitnehmende dann nicht darauf berufen, dass die Fehler von der KI generiert wurden. Vielmehr müssen Arbeitnehmende die Ergebnisse eigenverantwortlich überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Sie müssen darüber hinaus sicherstellen, dass sie Urheberrechte Dritter beachten und mit unternehmens- und personenbezogenen Daten sensibel umgehen.
Diese Vorgaben gelten auch, wenn der Arbeitgeber die Nutzung von KI zwar erlaubt, aber zusätzlich die Anweisung gibt, die Ergebnisse auf Richtigkeit zu überprüfen, erklärt die Fachanwältin weiter. Hier trage man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ebenfalls selbst die Verantwortung für potenzielle Fehler.