Strom, Gas, Wasser, Telefon Zahlungen können ausgesetzt werden
30.03.2020, 16:13 Uhr
Wer wegen der Corona-Krise derzeit kein Geld für Strom hat, kann die Zahlung vorübergehend aussetzen
(Foto: dpa)
"Telefon, Gas, Elektrik - unbezahlt, und das geht auch", sang Herbert Grönemeyer einst. Was in normalen Zeiten nicht zutrifft, wird nun durch das Coronavirus möglich. Denn niemand soll jetzt von Leistungen der Grundversorgung abgeschnitten werden. Doch es gibt einiges zu beachten.
Auch wenn fällige Rechnungen für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet wegen möglicher Einkommenseinbußen durch die Corona-Pandemie nicht mehr gezahlt werden können, soll niemand von Leistungen der Grundversorgung abgeschnitten werden. Die Bundesregierung hat ein entsprechendes Hilfspaket für Verbraucher geschnürt. Haben diese kein Geld, um entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen, haben sie die Möglichkeit, die Zahlung vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 durch ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht auszusetzen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt.
Dies gilt für alle Verträge, die vor dem 8. März abgeschlossen wurden. Unterm Strich haben Verbraucher nun die Möglichkeit, Ausgaben auf später zu verschieben. Für Betroffene kann das allerdings schnell zum Bumerang werden, wenn sich so viel auftürmt, dass es sich auch in besseren Zeiten kaum wieder abbezahlen lässt, mahnen die Verbraucherschützer.
Leistungsverweigerungsrecht ausdrücklich erklären
Zudem sollten Verbraucher keinesfalls einfach die Zahlungen einstellen. Sie müssen sich vielmehr ausdrücklich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht gegenüber ihrem Versorger berufen. Dazu kann der Musterbrief der Verbraucherzentrale genutzt werden.
Wichtig: Der Anspruch der Gläubiger auf Nachzahlung erlischt nicht, es handelt sich vielmehr um einen Zahlungsaufschub. Betroffene sollten sich rechtzeitig erkunden, wie die Schulden nach der Corona-Zeit abgebaut werden können - ob beispielsweise Ratenzahlungen möglich sind.
Wichtig: Gegenüber dem Versorger muss glaubhaft dargelegt werden, dass ein angemessener Lebensunterhalt (Miete, Lebensmittel und gegebenfalls auch Unterhaltszahlungen) durch die Corona-Krise nicht mehr möglich wäre, wenn zusätzlich die monatlich anfallenden Kosten für Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon berappt werden müssen. Also wenn zum Beispiel kein Einkommen mehr vorhanden oder stark verringert ist. Es geht explizit nicht darum, einen hohen Lebensstandard in der Corona-Krise zu halten.
Quelle: ntv.de, awi