Was ändert sich 2017 ... ... bei Wohnen, Energie und Verkehr?
30.12.2016, 11:51 Uhr
Viele Stromversorger haben bereits angekündigt, ihre Preise 2016 zu erhöhen.
(Foto: imago/Steinach)
Manche Hausbesitzer werden sich 2017 von ihrem Kaminofen trennen müssen. Die EEG-Umlage für selbstgenutzen Solarstrom steigt. Und die Bahn beglückt ihre Kunden mit stabilem Wlan und Fahrradmitnahme im neuen ICE. Das und mehr
2016 war in vielerlei Hinsicht ein unerfreuliches Jahr. Ob 2017 besser wird, wissen wir auch nicht. Was wir aber wissen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher einige Änderungen. Heute: Die Neuerungen bei Wohnen, Energie und Verkehr.
Strom wird teurer
Viele Haushalte werden 2017 für Strom etwas höhere Abschläge zahlen müssen. Das liegt zum einen an der EEG-Umlage. Sie erhöht sich zum 1. Januar um gut 0,5 Cent auf den Rekordwert von 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Das wirkt sich aber nicht voll auf den Strompreis aus, weil andere Umlagen, Abgaben und Steuern nur moderat steigen oder sinken. Netto werden Verbraucher 0,46 Cent pro Kilowattstunde mehr zahlen. Dazu kommt aber, dass die Versorger in vielen Regionen höhere Netzentgelte kalkulieren müssen und diese dann wohl auch an die Kunden weiterreichen.
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Smart Meter werden Pflicht
Mit intelligenten Stromzählern können Haushalte ihren Stromverbrauch in Echtzeit verfolgen und auch analysieren. Bis jetzt waren die sogenannte Smart Meter für Privatleute freiwillig. 2017 wird der Einbau Pflicht, zumindest für zwei Gruppen von Haushalten. Zum einen für diejenigen, die jährlich mehr als 10.000 und weniger als 20.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen. Zum anderen für Verbraucher, die selbst Strom erzeugende Anlagen mit mehr als 7 Kilowatt Nennleistung betreiben.
Den Einbau übernimmt jeweils der Betreiber der Messstelle, bezahlen müssen ihn aber die Kunden, zumindest bis zur Obergrenze von 130 bzw. 100 Euro.
Photovoltaik wird teurer

Wer eine Solaranlage modernisieren will, sollte das möglichst noch 2017 machen.
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage ist nicht unbedingt kostenlos. Denn auch der Eigenverbrauch ist in gewissen Grenzen EEG-umlagepflichtig. Bislang zahlen Selbstnutzer für eine verbrauchte Kilowattstunde 35 Prozent der EEG-Umlage. 2017 steigt der Anteil auf 40 Prozent. Die meisten Privatnutzer dürfte das aber nicht weiter tangieren. Denn Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt sind für die ersten 10.000 selbstgenutzten Kilowattstunden grundsätzlich von der Umlage befreit. Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern bleiben meist unter dieser Marke.
Die Komplettbefreiung entfällt allerdings für Anlagen, die ab 2018 modernisiert oder erweitert werden. Wer seine bestehende Anlage optimieren will, sollte das also noch 2017 in Angriff nehmen. Sonst muss man für jede verbrauchte Kilowattstunde künftig 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen.
Neue Vorschriften für Heizanlagen
Wie effizient arbeitet die Heizung? Der Schornsteinfeger weiß es – und muss alle Heizkessel, die vor 1992 hergestellt wurden, mit einem Effizienzlabel ausstatten. In den nächsten Jahren bekommen nach und nach auch die jüngeren Geräte ein Etikett.
Neu installierte Holzheizungen müssen hinsichtlich Effizienz und Ausstoß von Abgasen ab 2017 strengere Auflagen erfüllen. Wer mit einem älteren Kaminofen heizt, muss diesen im Laufe des Jahres womöglich nachrüsten oder austauschen. Geräte, die vor 1985 installiert wurden, dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte für die Staubbelastung einhalten. Offene Kamine oder Schwedenöfen ohne Ummauerung sind davon aber ausgenommen. Und auch Kachelöfen in Altbauten dürfen weiter bullern wie bisher.
Alle neuen Heizungen, die mit Scheitholz, Pellets oder anderen festen Brennstoffen arbeiten, müssen ab 1. April 2017 Effizienz- und Abgasvorgaben einer Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Betroffen sind alle Kessel und Verbundanlagen mit einer Wärmeleistung bis 500 kW. Bis zu einer Leistung von 70 kW erhalten die Geräte zudem ein Effizienzlabel, das die Klassen A+++ bis G ausweist.
Warmwasserspeicher werden teurer
Für Wärmepumpen, Elektroheizkessel, kleine Blockheizkraftwerke und Niedertemperaturwärmepumpen gelten ab September 2017 verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz. Außerdem muss die Wärmedämmung von Warmwasserspeichern besser werden. Die Geräte dürften dadurch teurer werden.
Neues Effizienzlabel für Fernseher

Fernseher fressen heute deutlich weniger Strom als noch vor einigen Jahren.
(Foto: Bodo Marks/dpa Themendienst/picture alliance / dpa Themendie)
Fernsehgeräte bekommen ein neues Effizienzlabel. Die Klasse F entfällt, E markiert nun das Ende der Skala. Dafür wurde das Spektrum nach oben hin erweitert. Statt A+ ist künftig A++ die Top-Kategorie. Freiwillig dürfen Hersteller auch schon die Skala A+++ bis D nutzen.
Mittelfristig werden die "+" hinterm A aber wieder abgeschafft, nicht nur bei Fernsehern, sondern bei allen Elektrogeräten. Die Effizienzklassen sollen in Zukunft in den übersichtlicheren Stufen A bis G gemessen werden. Dafür müssen die Geräte aber erst neu eingruppiert werden, 2017 beginnen die Vorarbeiten.
Wattleistung von Staubsaugern sinkt
Je mehr Watt ein Staubsauger hat, desto besser saugt er? Das stimmt zum Glück nicht. Viel entscheidender als die Motorleistung ist die Gerätekonstruktion, das belegen unter anderem Vergleiche der Stiftung Warentest. So dürfte es keine Hygienestandards senken, wenn die Hersteller die Leistung künftig deutlich drosseln müssen. Neue Staubsauger dürfen dann nur noch eine Leistung von 900 Watt haben. Bislang sind 1600 Watt zulässig. Außerdem dürfen sie nicht lauter als 80 Dezibel sein – die Nachbarn werden sich also über eine Neuanschaffung freuen. Auch das Effizienzlabel für Staubsauger wird angepasst. Statt von A bis G reicht die Skala der darauf verzeichneten Effizienzklassen ab 1. September 2017 von A+++ bis D.
Bahn lässt neuen ICE rollen

Fahrradmitnahme: Was im Regionalverkehr und im Intercity geht, soll Ende 2017 auch im ICE möglich sein.
(Foto: imago/Thorsten Baering)
Fahrradmitnahme und schnelles Wlan im ICE? Bis Ende des Jahres will die Bahn das bis dato Undenkbare möglich machen. Im Dezember soll der neue ICE 4 den Regelbetrieb aufnehmen. Mit den neuen Zügen wird der Fahrplan aufgestockt, pro Tag kommen 150 ICE-Fahrten dazu. In den Endwagen des ICE 4 wird es nummerierte Fahrradstellplätze geben - wenn auch nur acht Stück. Wer Radreisen im ICE starten will, muss also frühzeitig reservieren. Für das Wlan greift das System auf die jeweils schnellsten Datennetze zu und bündelt die Kapazitäten der Netzbetreiber, so dass höhere Datenvolumina verarbeitet werden können. Wie gut das Ganze in den Funk-Wüsten von Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern funktioniert, bleibt abzuwarten.
Motorräder werden ungefährlicher
Leise, sicher und sauber - das sind nicht unbedingt Adjektive, die man mit Motorrädern in Verbindung bringt. Viele beliebte Modelle werden genau deshalb 2017 aus den Verkaufsräumen den Händler verschwinden. Dann werden nämlich nur noch Motorräder neu zugelassen, die die Euro-4-Abgas-Norm erfüllen, über ein Onboard-System verfügen und die weniger laut aufheulen. Maschinen über 125 Kubikzentimeter müssen zudem ABS serienmäßig an Bord haben.
Nachrüsten müssen die Besitzer aber nicht, alte Zweiräder genießen Bestandsschutz und können nach einem Verkauf auch wieder zugelassen werden. Viele Modelle – von der Aprilia SL 750 Shiver bis zur Harley-Davidson V-Rod – wird man dann nur noch auf dem Gebrauchtmarkt bekommen.
Quelle: ntv.de, ino