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Nordrhein-Westfalen Abschiebung droht: IS-Unterstützer erneut vor OVG

Mit einer spektakulären Aktion in einer Polizeiwache verhinderte er seine drohende Abschiebung. Vor dem Verwaltungsgericht Münster hat der Mann keinen Erfolg. Wie der Streit jetzt weitergeht.

Münster (dpa/lnw) - Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster über seine Abschiebung nach Tadschikistan geht ein betroffener, ehemaliger IS-Kämpfer in die nächste Instanz. Der 39-Jährige habe am Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am 19. September Antrag auf Zulassung der Berufung eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass dem Mann in seiner Heimat keine Folter oder menschenunwürdige Behandlung droht und hatte im August grünes Licht für die Abschiebung gegeben. Diese Entscheidung muss das OVG jetzt überprüfen. 

Der Mann hat in Deutschland bereits eine Haftstraße wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung abgesessen. Anfang des Jahres 2025 hielt er sich in Oelde im Kreis Warendorf in einer Polizeiwache ein Cuttermesser an den Hals, um seine bevorstehende Abschiebung zu verhindern. In Oelde wohnt er mit seiner Familie. Kurz darauf hatte das OVG die Abschiebung in einem Eilverfahren gestoppt. Damals hatten die obersten NRW-Verwaltungsrichter die Lage in Tadschikistan für den Mann noch anders eingeschätzt als Monate später das Verwaltungsgericht, dass sich auf eine Zusage des Heimatlandes über das Auswärtige Amt in Berlin berief. 

Kompliziert wird die Sache, weil der Mann sowohl mit Hilfe des Ausländer- als auch des Asylrechts versucht, seine Abschiebung zu verhindern. Am OVG ist noch eine weitere Beschwerde zum Ausländerrecht anhängig. 

2015 dem IS angeschlossen

Der Mann hatte sich 2015 dem IS angeschlossen und war in Syrien und im Irak unterwegs. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn 2017 deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. 2018 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebeverbot wegen drohender Folter fest. 2024 widerrief das Amt diesen Bescheid. Dagegen zog der Kläger vor das Verwaltungsgericht. Mit Asylanträgen war er mehrmals in Deutschland gescheitert. Er lebt mit Frau und Kindern im Münsterland.

Quelle: dpa

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