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Solar-Kontrolle am Balkon Wird geprüft, ob ein Balkonkraftwerk wirklich angemeldet ist?

Sind Mini-PV-Anlagen sicher? Wurden sie korrekt angemeldet? Wer kontrolliert eigentlich Balkonkraftwerke?

Sind Mini-PV-Anlagen sicher? Wurden sie korrekt angemeldet? Wer kontrolliert eigentlich Balkonkraftwerke?

(Foto: istockphoto.com)

Balkonkraftwerke sind einfache Plug-and-Play-Lösungen zur Stromproduktion. Wer eine Mini-Solaranlage auf dem Balkon in Betrieb nimmt, muss sie aber auch korrekt anmelden, sonst drohen Strafen. Aber wird überhaupt geprüft, ob eine Anlage registriert ist?

In Deutschland geht der Trend klar zum Balkonkraftwerk. Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur waren Mitte 2025 bereits über eine Million der steckerfertigen Solargeräte in Betrieb. Die wachsende Popularität lässt sich hauptsächlich durch zwei Faktoren erklären: Zum einen ist die Anschaffung inzwischen deutlich erschwinglicher geworden, zum anderen gestaltet sich die Installation denkbar einfach. Allerdings ist bei frisch installierten Mini-Solaranlagen eine ordnungsgemäße Registrierung zwingend erforderlich – andernfalls können Bußgelder verhängt werden. Die Frage bleibt jedoch: Wer genau überwacht die Einhaltung dieser Meldepflicht eigentlich?

Solakon OnBasic: Balkonkraftwerk mit 1.000 Watt Leistung

Eines dieser Balkonkraftwerke ist das Komplett-Set OnBasic des deutschen Anbieters Solakon. Hier gibt es zwei Solarpanels mit je 500 Watt Peak (Wp) Leistung inklusive Wechselrichter und Halterungen für unter 400 Euro. Besonderer Clou: die von Solakon selbstentwickelte App, die jederzeit eine Überwachung der aktuellen Stromproduktion ermöglicht.

Das Balkonkraftwerk OnBasic im Detail:

  • Solarmodule: 2x 500 Watt bifaziale Full-Black-Module
  • Kabel: Anschlussleitung nach Wahl
  • Halterung: optional (100 Euro Aufpreis für Gitterbalkone)
  • Funktionen: WLAN und Smartphone-App
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Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

Gibt es Kontrollinstanzen für Balkonkraftwerke?

Durch die Einführung des Solarpakets I haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die private Solarenergienutzung deutlich vereinfacht. Privatnutzer können nun Photovoltaik-Systeme wie Mini-Solaranlagen unkompliziert als steckerfertige Geräte direkt über eine herkömmliche Steckdose in Betrieb nehmen. Sofern die Wechselrichter die Einspeisung auf maximal 800 Watt begrenzen, sind inzwischen auch leistungsstärkere Mini-Solaranlagen in Wohngebäuden zulässig.

Die behördliche Registrierung dieser Anlagen bleibt gesetzlich vorgeschrieben, wurde jedoch durch das Solarpaket I wesentlich vereinfacht. Inzwischen genügt es, wenn Anlagenbetreiber ihre Mini-Solaranlagen ausschließlich über das Online-Portal der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister erfassen. Der Vorgang ist benutzerfreundlich gestaltet: Es werden lediglich grundlegende Informationen benötigt, und eine intuitive Schritt-für-Schritt-Anleitung führt die Nutzer durch den gesamten Anmeldeprozess.

Kleines Kraftwerk Duo: Kompaktes Balkonkraftwerk-Komplett-Set

Das Balkonkraftwerk Duo des Herstellers Kleines Kraftwerk liefert 900 Wp aus zwei Solarpanels. Dazu umfasst das Komplett-Set einen Marken-Wechselrichter (Hoymiles HMS-800W-2T) mit 800 Watt Ausgangsleistung, passende Balkon-Halterungen aus deutscher Fertigung sowie alle notwendigen Kabel.

Kleines Kraftwerk Duo im Detail:

  • Solarmodule: 2x 450 Watt bifaziale Full-Black-Module
  • Kabel: Schuko-Kabel (5 m)
  • Halterung: für Gitterbalkone
  • Funktionen: WLAN und Smartphone-App
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Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Welche Strafe kann drohen?

Trotzdem scheint es immer noch eine hohe Dunkelziffer nicht angemeldeter Balkonkraftwerke zu geben, wie Focus berichtet. Warum? Wahrscheinlich auch, weil es niemanden gibt, der prüft, ob ein von der Straße sichtbares Balkonkraftwerk denn auch wirklich im Marktstammdatenregister angemeldet wurde. Dafür fehlen Zuständigkeiten – und Personal.

Wer ein Balkonkraftwerk installiert, muss dieses bei der Bundesnetzagentur anmelden. Eine Inbetriebnahme ohne diese Formalitäten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu finanziellen Sanktionen führen. Bis zu 50.000 Euro Strafe sind möglich – allerdings sehr unwahrscheinlich. Die mittlerweile sehr einfache Anmeldung bei der Bundesnetzagentur sollte also in jedem Fall vorgenommen werden, wenn ein neues Balkonkraftwerk angeschlossen wird.

Warum sollten Privatnutzer ihr Balkonkraftwerk anmelden?

Bleibt die Frage: Wenn es niemanden gibt, der die korrekte Anmeldung kontrolliert, warum ein Balkonkraftwerk dann überhaupt anmelden? Ganz einfach deshalb, weil es viele Szenarien gibt, in denen eine Nicht-Anmeldung dem Netzbetreiber oder Stromversorger auffallen könnte. Sinkt der Stromverbrauch im Haushalt plötzlich merklich ab, können Stromversorger stutzig werden.

Kommt jetzt heraus, dass ein oder mehrere Balkonkraftwerke ohne Anmeldung betrieben wurden, kann das durchaus zu Problemen führen. Ob dann allerdings auch direkt Strafzahlungen anstehen, bleibt fraglich. Am sichersten – und gesetzlich verpflichtend – ist es daher immer noch, ein neues Balkonkraftwerk in wenigen Minuten im Marktstammdatenregister online anzumelden.

EcoFlow Stream Ultra X: All-in-One Balkonkraftwerk-Speicher

Der EcoFlow Stream Ultra X ist eine All-in-One-Speicherlösung. Das bedeutet, dass die Solarmodule direkt mit dem Speicher verbunden werden. Dieser speist dann den Strom bei Bedarf ins Hausnetz ein – zum Beispiel in Abstimmung mit Smarthome-Geräten oder einem Smart Meter. Dazu kann der Akku auch aus dem Netzstrom geladen werden.

Der Stream Ultra X im Detail:

  • All-in-One Solarspeicher mit 3.840 Wh inkl. Wechselrichter
  • Direkte Ausgangsleistung von 2.300 W
  • Ohne Anschluss ans Hausnetz verwendbar
  • Akku-Lebensdauer: 15 Jahre (Herstellerangabe)
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Wer kontrolliert, ob ein Balkonkraftwerk sicher ist?

Die Bundesnetzagentur kontrolliert mit dem Marktstammdatenregister Parameter wie Leistung und Ausbau des Netzes privater Energieproduktion. Ob ein Balkonkraftwerk aber korrekt angeschlossen und installiert ist, fällt in die Verantwortung der Verbraucher oder eines hinzugezogenen Elektrikers. Dabei gilt: Für Aufbau und Anschluss eines steckerfertigen Solargerätes ist generell keine Fachperson notwendig.

Die Ausnahme bilden hier Balkonkraftwerke mit Wieland-Steckern. Solche Stecker sind nämlich extra auf die Einspeisung solargenerierten Stroms ins Hausnetz ausgelegt. In diesem Fall muss die Steckdose von einem Elektriker fachgerecht installiert werden, sofern sie noch nicht vorhanden ist.

Wer mit dem Balkonkraftwerk zeitgleich einen smarten Stromzähler, einen sogenannten Smart Meter einbauen lassen möchte, muss sich an den Messstellenbetreiber wenden, damit der Einbau von einem Elektriker fachgerecht durchgeführt wird. Darüber hinaus können Elektriker sich auch den Aufbau bereits installierter Balkonkraftwerke anschauen und etwaige Fehlerquellen beheben. Kommt es bei laufenden Anlagen zu plötzlichen Leistungsverlusten, sind Elektriker die beste Anlaufstelle.

Wer stellt Sicherheitszertifikate für Balkonkraftwerke aus?

In puncto Sicherheit spielt bei Balkonkraftwerken auch der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) eine Rolle. Seit 2023 bietet er Herstellern eine professionelle Prüfung und Zertifizierung ihrer Balkonkraftwerke an. Hersteller können mit dem VDE-Zertifikat gegenüber Kunden die bestandene Sicherheitsprüfung und Konformität mit geltenden Normen bewerben.

So sind zum Beispiel die von Solakon mitgelieferten Growatt-Wechselrichter VDE-zertifiziert. Käufer sollten auf solche Siegel achten, um qualitativ hochwertige Komponenten zu wählen und Kostenfallen durch frühzeitigen Reparatur- oder Ersatzbedarf zu vermeiden.

Fazit: Anmeldung von Balkonkraftwerken ist Pflicht

Betreiber eines Balkonkraftwerkes müssen die Mini-PV-Anlage spätestens nach der Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister anmelden. Das ist gesetzliche Pflicht. Inzwischen wurden die bürokratischen Hürden immerhin so weit zurückgeschraubt, dass der Anmeldeprozess mit wenigen Klicks und Informationen online schnell von der Hand geht. Ob ein installiertes Balkonkraftwerk tatsächlich angemeldet wurde, wird in der Regel jedoch nicht kontrolliert. Dafür fehlen bei der Masse an neu registrierten Anlagen bisher die Zuständigkeiten und das Personal. Dennoch ist die Anmeldung wichtig, um Bußgeldstrafen zu vermeiden und bei etwaigen Problemen einen Elektriker oder den Netzbetreiber konsultieren zu können.

Quelle: ntv.de

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