Fußball

Nach Eklat gegen RB Leipzig DFB will Dortmunds Südtribüne sperren

Um dieses Plakate beim Spiel gegen die Rasenballsportler geht es.

Um dieses Plakate beim Spiel gegen die Rasenballsportler geht es.

(Foto: imago/Chai v.d. Laage)

Dem BVB steht nach den unrühmlichen Vorkommnissen im Spiel gegen RB Leipzig eine harte Bestrafung bevor. Der DFB-Kontrollausschuss will die Südtribüne bei einer Partie komplett sperren lassen. Zudem soll die Borussia 100.000 Euro Strafe zahlen.

Borussia Dortmund steht nach den massiven Zuschauer-Vorkommnissen beim Bundesligaspiel gegen RB Leipzig am vergangenen Samstag vor harten Strafen. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes forderte die Sperrung der Südtribüne des Westfalenstadions in einer Erstligapartie und 100.000 Euro Strafe. Diesen Antrag hat das Gremium dem BVB zugestellt. "Eine derartige Verunglimpfung und Diffamierung von einzelnen Personen und Vereinen durch Transparente und Schmähgesänge ist nicht hinnehmbar und muss konsequent sanktioniert werden", sagte Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses.

BVB-Anhänger hatten RB-Leipzig-Offizielle und den Verein insgesamt auf Spruchbändern und mit Gesängen massiv beleidigt und diffamiert. Es gab Bierbecherwürfe in Richtung Stadion-Innenraum, Leipziger Spieler waren mit einem Laserpointer irritiert worden. Ein Mitarbeiter eines TV-Senders war nur knapp einer Verletzung entgangen, nachdem Zuschauer mit einer Metallstange geworfen hatten. Gästefans waren vor dem Dortmunder Stadion mit Gegenständen, unter anderem mit Steinen, beworfen worden. Es hatte zehn Verletzte gegeben. Auf diese Vorfälle außerhalb hat die DFB-Sportgerichtsbarkeit nach eigenen Angaben jedoch keinen Zugriff. Hier liege die alleinige Zuständigkeit bei staatlichen Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder ordentlichen Gerichten.

Nicht die Vorfälle außerhalb des Stadions

Der Kontrollausschuss fordert im Detail, dass die Strafaussetzung aus dem bisher letzten Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den BVB widerrufen wird. Damals war ein Zuschauer-Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne bis zum 31. Mai 2017 auf Bewährung ausgesetzt worden. Sollte das Sportgericht dem Antrag des Ausschusses folgen, könnte die Gelbe Wand nun komplett leer bleiben müssen - zumindest bei einer Begegnung. Wieder im Fokus steht ein beleidigendes Banner im Bundesligaspiel des BVB in Leipzig am 10. September 2016; dies kommt nun ebenfalls zur Anklage.

Weitere Vorfälle, so etwa beim BVB-Auftritt als Gast der TSG Hoffenheim in Sinsheim am 16. Dezember 2016 und am 19. Januar in Mainz, werden gleichfalls in die Ermittlungen einbezogen. Der BVB hat bis zu diesem Montagmittag Zeit, um sich zum Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses zu äußern. Stimmt der Verein dem Antrag zu, wird direkt ein rechtskräftiges Urteil des DFB-Sportgerichts gefällt. Falls der BVB nicht zustimmt, folgt eine Verhandlung vor dem Sportgericht.

Quelle: ntv.de, sgi/dpa

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