Collinas Erben

"Collinas Erben" fühlen mit Schiri-Stress in Frankfurt und Augsburg

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Sow sieht das Unheil kommen, doch Schlager entscheidet auf Eckstoß.

Sow sieht das Unheil kommen, doch Schlager entscheidet auf Eckstoß.

(Foto: imago images/Hartenfelser)

In Frankfurt fällt das Leipziger Führungstor nach einem unberechtigten Eckstoß. Doch der VAR darf nicht eingreifen, und das hat gute Gründe. Die Stuttgarter hadern mit dem Referee wegen eines nicht gegebenen Elfmeters, aber so klar ist die Sache nicht.

Als Yussuf Poulsen für RB Leipzig in der Partie bei Eintracht Frankfurt (1:1) nach 35 Minuten den Führungstreffer erzielte, gab es mal wieder Diskussionen über die Eingriffsbefugnisse des Video-Assistenten. Denn das Tor resultierte aus einem Eckstoß für die Gäste, den es nicht hätte geben dürfen: Im Zweikampf mit Djibril Sow hatte der Leipziger Verteidiger Josko Gvardiol beim Versuch, den Ball von der Außenbahn in den Strafraum zu schlagen, sich selbst angeschossen und nicht den Frankfurter. Von seinem Fuß rollte der Ball ins Toraus, ein Abstoß wäre also die korrekte Entscheidung gewesen. Doch in der Wahrnehmung von Schiedsrichter Daniel Schlager hatte Sow den Ball zuletzt berührt, was die Laufrichtung des Balles auch nahezulegen schien.

Dass der VAR nach dem folgenden Treffer der Gäste trotzdem nicht eingriff, hat einen simplen Grund: An der Torerzielung selbst war nichts auszusetzen, und die Berechtigung des vorherigen Eckstoßes zu überprüfen, gehört nicht zu seinen Aufgaben. Auch ein nachträglicher Check war nicht möglich, denn dem standen die Regeln entgegen: Wenn das Spiel mit Zustimmung des Schiedsrichters fortgesetzt ist - wie es hier mit der Ausführung des Eckstoßes der Fall war -, kann der Unparteiische eine vorangegangene Entscheidung nicht mehr ändern, sie ist mit der Spielfortsetzung endgültig.

Dass der VAR in Frankfurt nicht eingreifen darf, hat gute Gründe

Das bedeutet: Wollte man ausschließen, dass ein unberechtigter Eckstoß zu einem Tor führt, müsste der Video-Assistent jeden Eckstoß vor der Ausführung überprüfen. Das Gleiche gälte für Freistöße, Einwürfe und Abstöße, denn auch aus diesen Spielfortsetzungen können Treffer resultieren - und auch diese unterliegen nicht der Überprüfung durch den VAR. Eine Änderung würde dazu führen, dass die jeweiligen Unterbrechungen häufig in die Länge gezogen werden würden. Das wäre fraglos nicht im Sinne des Fußballs, deshalb haben die Regelhüter vom International Football Association Board (Ifab) festgelegt: Von den Spielfortsetzungen wird nur die gravierendste, weil torgefährlichste überprüft, nämlich der Strafstoß.

Aber könnte man nicht Ausnahmen definieren, in denen der VAR auch nach der Spielfortsetzung intervenieren darf, also konkret: wenn nach einem mutmaßlich unberechtigten Eckstoß, Freistoß, Abstoß oder Einwurf ein Tor folgt? Es wäre dies ein massiver Eingriff ins Regelwerk, denn die Unwiderruflichkeit der Entscheidung des Referees nach der Spielfortsetzung ist ein sehr hohes Gut, zumal sie die unerlässliche Rechtssicherheit schafft. Und wo wollte man zudem die Grenze ziehen? Bei direkt verwandelten unberechtigten Freistößen mag das noch leicht fallen, ebenso bei irrtümlich gewährten Eckstößen, nach denen ein Angreifer den Ball ins Tor befördert.

Doch was wäre, wenn der Ball nach solchen Spielfortsetzungen erst noch mehrere Stationen passiert, bevor er ins Tor geht? Gewiss: Man könnte das handhaben wie bei der Angriffsphase vor einer Torerzielung aus dem laufenden Spiel heraus. Sprich: Wenn der Angriff nach der Spielfortsetzung nicht mehr aufs Tor gerichtet ist, der Gegner kontrolliert in Ballbesitz kommt oder den Ball klärt, ist kein nachträglicher Check mehr möglich. Aber solche Änderungen wären angesichts der Schwere des Eingriffs in die Fußballregeln nicht verhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass Treffer nach Eckstößen, Freistößen, Abstößen und Einwürfen eher selten sind - und Tore nach unberechtigt zugesprochenen Eckstößen, Freistößen, Abstößen und Einwürfen noch seltener vorkommen. Da ist es besser und sinnvoller, die Vorgaben so zu belassen, wie sie sind.

Was passiert, wenn der Mannschaftsarzt die Rote Karte bekommt?

Zu einem Kuriosum kam es in dieser Begegnung nach 65 Minuten, als Schiedsrichter Schlager dem Mannschaftsarzt der Eintracht, Christian Haser, die Gelbe Karte zeigte. Haser hatte sich im Zuge der Behandlung des verletzten Frankfurter Spielers Rafael Borré auf dem Feld offenbar gegenüber dem Unparteiischen im Ton vergriffen und wurde dafür verwarnt. Das warf die Frage auf, was eigentlich geschieht, wenn ein Arzt eine Rote oder Gelb-Rote Karte bekommt. Muss auch er dann von der Bank auf die Tribüne wechseln, darf er seiner wichtigen Tätigkeit in diesem Spiel also nicht mehr nachgehen?

Gelbe, Gelb-Rote und Rote Karten gegen Teamoffizielle - und dazu gehört auch das medizinische Personal - gibt es seit der Saison 2019/20. Wie mit Medizinern zu verfahren ist, die sich grob unsportlich verhalten, ist aber schon seit der Spielzeit 2017/18 festgelegt. Im Regelwerk heißt es dazu: "Ein medizinischer Teamoffizieller, der ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf bleiben, wenn dem Team keine andere medizinische Person zur Verfügung steht, und handeln, wenn ein Spieler eine medizinische Behandlung benötigt." An den Notfall haben die Regelhüter also gedacht und eine Ausnahme geschaffen. Alle anderen Teamoffiziellen müssen bei einem Feldverweis den Innenraum unwiderruflich verlassen.

Stress für den Referee in Augsburg schon nach 90 Sekunden

Im Spiel des FC Augsburg gegen den VfB Stuttgart (4:1) hatte Schiedsrichter Patrick Ittrich derweil schon nach 90 Sekunden eine knifflige Aufgabe zu lösen. Im Strafraum der Gastgeber wurde der Stuttgarter Hamadi Al Ghaddioui angespielt, seitlich von hinten versuchte Reece Oxford, an den Ball zu kommen. Doch er traf mit seinem rechten Fuß nicht die Kugel, sondern nur den hinteren Teil der Innenseite von Al Ghaddiouis linkem Fuß. Der Angreifer ging Sekundenbruchteile später zu Boden, doch der Referee zeigte sofort an, dass weitergespielt wird. Kurz darauf gab es außerhalb des Strafraums ein Foul zum Nachteil der Gäste, deshalb entschied Ittrich auf Freistoß für den VfB.

Dabei blieb es auch nach der Überprüfung der Szene durch Video-Assistent Tobias Stieler. Wie so oft stellte sich auch in dieser Situation die Frage, ob Impuls und Wirkung zusammenpassten, das heißt: ob der Kontakt am Fuß ursächlich dafür war, dass der Spieler fiel und den Ball verlor, oder ob der Impuls nicht den Ausschlag dafür gab. Patrick Ittrich war sehr gut positioniert und hatte freie Sicht auf den Zweikampf, er traf seine Entscheidung mit Überzeugung, wie an seiner entschlossenen Gestik zu erkennen war. Das bedeutet: Er hatte die Szene wahrgenommen und bewertet. In einem solchen Fall darf der VAR nur dann eingreifen, wenn Wahrnehmung und Bewertung offensichtlich falsch sind und die Entscheidung damit auf keinen Fall zu vertreten ist.

Oxford gegen Al Ghaddioui: Foul oder nicht?

Dass Oxford nicht den Ball traf, sondern nur den Gegner, lässt sich als Argument für eine Strafbarkeit des Kontakts ins Feld führen. Andererseits schien der Impuls gegen Al Ghaddiouis Fußseite, legt man die Fernsehbilder zugrunde, nicht übermäßig intensiv zu sein. Der Stuttgarter fiel auch erst mit einer kleinen Verzögerung. Weil es einen Moment dauerte, bis er den Schmerz spürte, der ihn dann zu Boden gehen ließ? Oder weil er sich entschloss, den Impuls gewissermaßen zu nutzen, um zu fallen und den Schiedsrichter so von der Notwendigkeit eines Strafstoßes zu überzeugen?

Beide Interpretationen sind möglich, die Situation war nicht gänzlich eindeutig. Und wenn ein Unparteiischer nicht vollkommen überzeugt davon ist, dass ein Kontakt ahndungswürdig ist - zumal im Strafraum, wo die Konsequenz ein Elfmeter ist, der in acht von zehn Fällen zu einem Tor führt -, lässt er weiterspielen. Das tat Ittrich hier. Und selbst wenn man der Ansicht ist, dass mehr für einen Strafstoß spricht als gegen ihn, war die Entscheidung zumindest nicht so unzweifelhaft falsch, dass sie den VAR zu einer Review-Empfehlung gezwungen hätte. Auch wenn die Stuttgarter das begreiflicherweise anders sahen.

Quelle: ntv.de

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