Collinas Erben

"Collinas Erben" bedauern Schiri hilft bei ganz bitteren Elfer-Serien

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Moussa Diaby verschoss einen Elfmeter, den es nicht hätte geben müssen.

Moussa Diaby verschoss einen Elfmeter, den es nicht hätte geben müssen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Am 11. Spieltag der Fußball-Bundesliga gibt es Diskussionen über Elfmeter: In Leverkusen hätte es beide besser nicht gegeben, in Mainz wollen die Kölner eine irreguläre Ausführung gesehen haben. Derweil verwarnt der Schiedsrichter in Freiburg den falschen Bremer.

Bayer 04 und die Strafstöße, das ist ein Thema, über das man in Leverkusen zurzeit gar nicht gerne spricht. Vor der Partie am vergangenen Samstag gegen den VfL Wolfsburg (2:2) hatte der Klub wettbewerbsübergreifend die letzten fünf Elfmeter, die er zugesprochen bekam, allesamt vergeben - und gleichzeitig in den jüngsten beiden Pflichtspielen gegen den FC Porto und Eintracht Frankfurt insgesamt vier hinnehmen müssen. Beide Serien setzten sich nun fort, die erste schon nach elf Minuten, als Moussa Diaby einen Handelfmeter für die Werkself neben das Tor schoss.

Zu diesem Strafstoß war es gekommen, nachdem Diaby den Ball nach einem Sprint im Strafraum der Gäste von der rechten Seite vor das Tor spielen wollte. Der Wolfsburger Micky van de Ven setzte zur Grätsche an und fuhr das linke Bein aus, in der Erwartung, dass der Ball flach und parallel zur Torlinie vor seinem Körper ins Zentrum gespielt werden würde. Diaby legte den Ball aber leicht nach hinten, wo er die rechte Hand von van de Ven traf. Schiedsrichter Felix Brych entschied umgehend auf Elfmeter, wurde dann aber vom Video-Assistenten Tobias Stieler zum Monitor am Spielfeldrand geschickt.

Nach dem On-Field-Review blieb der Unparteiische jedoch bei seiner Entscheidung und deutete gestisch an, dass van de Ven durch das Ausfahren der Arme seine Körperfläche vergrößert habe. Das stimmte allerdings eigentlich nur für den linken Arm, mit dem es keine Ballberührung gab. Der rechte Arm dagegen war nicht weit vom Oberkörper entfernt und auch nicht in einer unnatürlichen Position, denn der Wolfsburger bewegte ihn zum Boden, um sich abzustützen, als es zum Ballkontakt kam. Es sprach deshalb viel dafür, das Handspiel nicht als strafbar zu bewerten und die Strafstoßentscheidung zu revidieren, zumal man van de Ven auch keine Absicht unterstellen konnte.

Beide Strafstöße in Leverkusen sind fragwürdig

Die zweite Leverkusener Serie erfuhr in der 53. Minute ihre Fortsetzung: Nach einem Zweikampf zwischen dem Leverkusener Edmond Tapsoba und Felix Nmecha im Strafraum der Hausherren erkannte Felix Brych auf Strafstoß für den VfL. In der Realgeschwindigkeit wirkte es auch tatsächlich so, als hätte Tapsoba seinen Gegenspieler am Fuß getroffen oder als wäre Nmecha über das ausgestreckte Bein von Tapsoba gestürzt. Doch die Wiederholungen zeigten, dass es eher der Wolfsburger war, von dem der Kontakt ausging: Er traf mit dem Fuß seines ebenfalls ausgestreckten Beins den Fuß des Leverkuseners.

Ein Vergehen von Tapsoba war in den Fernsehbildern jedenfalls nicht auszumachen. Zwar hatte der Verteidiger den Ball verfehlt, der seinem Kontrahenten zuvor ein Stück versprungen war, doch auch Nmecha war beim Versuch, ihn mit dem "langen" Bein erneut zu spielen, erfolglos geblieben. Weiterspielen wäre letztlich die beste Entscheidung gewesen, für einen Elfmeter gab es kein wirklich valides Argument. Doch zu einem weiteren On-Field-Review kam es nicht, die Entscheidung blieb auch nach der Überprüfung in Köln bestehen. Maximilian Arnold verwandelte den Strafstoß zum 1:2.

Den falschen Bremer verwarnt

In der Partie zwischen dem SC Freiburg und Werder Bremen (2:0) lag Referee Bastian Dankert derweil richtig, als er Marco Friedl schon nach 14 Minuten mit der Roten Karte des Feldes verwies. Der Bremer Kapitän hatte sich ein Laufduell mit Michael Gregoritsch geliefert, in dem zunächst beide Spieler ihren Gegner hielten, der Freiburger aber bald losließ, während Friedl weiter versuchte, Gregoritsch mit dem Arm aufzuhalten. Als dieser schließlich rund 25 Meter vor dem Tor der Gäste zu Boden ging, bewertete Dankert Friedls Einsatz als Foul und als Vereitelung einer offensichtlichen Torchance. Zu Recht, denn Gregoritsch hätte ohne das Vergehen in den Strafraum laufen und aus zentraler Position abschließen können. Amos Pieper dürfte zu weit entfernt gewesen sein, um den Abschluss noch entscheidend zu stören.

Ebenso korrekt war die Entscheidung des Schiedsrichters, den Hausherren nach 79 Minuten einen Strafstoß zuzusprechen, nachdem Felix Agu seinen Gegenspieler Vincenzo Grifo durch eine Mischung aus Halten, Treten und Beinstellen zu Fall gebracht hatte. Dass es eine Gelbe Karte gab, war ebenfalls richtig - allerdings zeigte sie der Unparteiische irrtümlich dem falschen Spieler, nämlich nicht Agu, sondern Lee Buchanan. Ein Fauxpas, der sich hätte korrigieren lassen, wenn der VAR interveniert hätte. Dazu wäre er berechtigt und verpflichtet gewesen, denn die Spielerverwechslung bei einer persönlichen Strafe gehört zu den Eingriffsgründen. Doch von Florian Badstübner gab es keinen Hinweis, offenbar war auch ihm der Fehler nicht aufgefallen. Dem "Kicker" zufolge vermerkte Dankert den Lapsus später im Spielbericht, was zur Folge haben dürfte, dass die Verwarnung für Buchanan nachträglich annulliert wird.

Kilian mit Pech und Glück zugleich

Im Spiel des 1. FSV Mainz 05 gegen den 1. FC Köln (5:0) verhängte der Unparteiische Matthias Jöllenbeck ebenfalls einen Strafstoß, und zwar schon nach zehn Minuten im Anschluss an einen Zweikampf im Strafraum der Domstädter zwischen dem Kölner Luca Kilian und Karim Onisiwo. Der Mainzer ging zu Boden, nachdem ihn sein Gegenspieler im Laufduell mit dem linken Bein an der hinteren Seite des rechten Oberschenkels getroffen hatte - ein ungeschickter Einsatz von Kilian, der den Elfmeterpfiff vertretbar machte, wiewohl Onisiwo auch den Anschein erweckte, diesen Impuls bereitwillig angenommen zu haben, um zu fallen.

Die Gelbe Karte wiederum, die der Kölner Verteidiger sah, war für ihn regeltechnisch betrachtet eine zu milde Sanktion, wenn man von einem Foulspiel ausgeht. Denn zum Kontakt, den der Schiedsrichter als regelwidrig bewertete, kam es eigentlich nicht im Kampf um den Ball, wie es etwa der Fall ist, wenn ein Abwehrspieler beim Tackling knapp die Kugel verfehlt und stattdessen den Gegner trifft. Einen Versuch, den Ball zu erreichen, hatte Kilian in dieser Situation faktisch nicht unternommen, und weil diese Ballorientierung fehlte, wäre eine Rote Karte angebracht gewesen. Man mag das als überhart empfinden, wenn schon die Strafstoßentscheidung grenzwertig ist, aber es hätte dem Regelwerk besser entsprochen. Nur 18 Minuten später musste Kilian allerdings ohnehin seinen Arbeitstag vorzeitig beenden: Nach einem weiteren Foul gegen Onisiwo sah er zu Recht Gelb-Rot.

Ingvartsens Elfmeter: Irregulär oder regelkonform?

Irritationen gab es schließlich über die Ausführung des Elfmeters. Denn wenn nicht alles täuscht, berührte der Schütze Marcus Ingvartsen den Ball erst minimal mit dem rechten Fuß, als er ihn abstellte, um die Kugel sodann mit links ins Tor der Kölner zu schießen. Eine Kameraeinstellung zeigte jedenfalls, dass der Ball beim Abstellen des Fußes für einen Sekundenbruchteil ganz leicht ins Wackeln geriet. Lag also ein Vergehen vor wie im DFB-Pokal-Achtelfinalspiel zwischen dem 1. FC Köln und dem Hamburger SV in der vergangenen Saison, als sich der Kölner Florian Kainz im Elfmeterschießen selbst anschoss und so den entscheidenden Elfmeter vergab?

Der Projektleiter für die Video-Assistenten, Jochen Drees, verwies darauf, dass es keinen klaren Beleg für einen vergleichbaren Verstoß gebe, weil die Kamerabilder nicht eindeutig seien und damit keinen klaren Fehler nachwiesen. Doch selbst wenn man das anders sieht, stellt sich die Frage, ob die Ausführung tatsächlich regelwidrig war. Denn laut dem Regelwerk ist der Ball erst dann im Spiel, "wenn er mit dem Fuß gespielt wurde und sich eindeutig bewegt" hat. Das kaum wahrnehmbare, minimale Wackeln, durch das der Ball sich nicht im Geringsten vom Fleck bewegte, erfüllt dieses Kriterium nicht. Damit lag auch kein irreguläres zweimaliges Spielen des Balles durch Ingvartsen vor. Es sei denn, die Regelhüter wollten den Sinn und Geist dieser Regel an diesem konkreten Fall anders bewertet haben.

Quelle: ntv.de

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