Fast 13 Jahre da, kaum genutzt Wofür sind E-Perso und eID eigentlich gut?
26.07.2023, 19:23 Uhr Artikel anhören
(Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/Illust)
Viele haben schon davon gehört, etliche haben sie sogar aktiviert, aber viele Bundesbürger wissen nicht wirklich, was die digitale Ausweisfunktion (eID) des E-Persos genau ist. Entsprechend selten wird sie genutzt. Das könnte sich aber mit einer großen Vereinfachung schon bald ändern.
Seit seiner Einführung Ende 2010 sind E-Perso und digitale Ausweis-Funktion nie richtig in die Gänge gekommen. Zwar geben 40 Prozent der E-Perso-Besitzerinnen und -Besitzer im E-Government-Monitor 2022 an, die E-ID-Funktion aktiviert zu haben, aber erst 10 Prozent haben sie auch schon einmal genutzt. Lohnt sich das Online-Ausweisen und wie geht es mit der digitalen Identität weiter?
Ist die eID in meinem E-Perso aktiviert?
Die Online-Ausweisfunktion (eID) ist bei allen seit Mitte Juli 2017 ausgestellten elektronischen Personalausweisen (E-Persos) standardmäßig aktiviert. Wer einen älteren Personalausweis hat, kann im Bürgeramt überprüfen lassen, ob die eID freigeschaltet ist. Man kann dafür aber auch die AusweisApp2 nutzen. Ist sie auf einem Smartphone mit NFC-Chip installiert, muss man den Ausweis dafür nur an die Rückseite des Geräts halten.
Wo finde ich die PIN?
Um die eID nutzen zu können, braucht es auch eine PIN, mit der man jede Identifikation freigeben muss. Man erhält sie per Post von der Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Kann man weder die temporäre Transport-PIN (fünf Stellen) noch die selbst gesetzte PIN (sechs Stellen) finden, muss man die PIN zurücksetzen lassen. Danach kommt eine neue Transport-PIN per Brief, die man etwa in der Ausweisapp 2 in die reguläre PIN ändert.
"Es ist keine Lösung, diese PIN in den Notizen auf dem Smartphone abzulegen oder sie auf einem Zettel an den Bildschirm zu kleben, wie es leider viel zu häufig passiert", sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Für die Handhabung der PIN brauche man eine sichere Kombination, wie für all die anderen Passwörter. "Für die meisten empfiehlt es sich, einen Passwortmanager einzusetzen, weil sie nicht mit einem fotografischen Gedächtnis gesegnet sind."
Brauche ich zusätzlich ein Kartenlesegerät?
Nein, NFC-fähige Smartphones können den E-Perso durch Kontakt auslesen, die Daten sogar an Windows- und Mac-Rechner weitergeben. Mobilgerät und Computer koppeln sich übers WLAN. Nur die kostenlose Ausweisapp 2 muss auf Telefon und Rechner installiert sein.
Wer ein Kartenlesegerät besitzt oder lieber nutzen möchte, kann das tun, auch in Verbindung mit der Ausweisapp 2. Als Alternative für Linux-Rechner, die die Ausweisapp 2 nicht unterstützt, empfiehlt Stiftung Warentest die Software Open eCard. Auch sie kostet nichts, arbeitet aber nur mit einem Kartenlesegerät zusammen.
Was kann ich mit der eID überhaupt machen?
Der Bund nennt derzeit 250 Anwendungen, die die digitale Ausweisfunktion unterstützen: Dazu gehören Rentenauskunft, Führungszeugnis-Antrag, Fahrzeugzulassung, Elster-Steuer-Portal, Punkte-Abfrage in Flensburg, Kontoeröffnung bei Banken oder das Aktivieren von Prepaid-SIM-Karten.
Weitere wichtige eID-Projekte seien bereits am Horizont sichtbar, sagt Maximiliam Heitkämper, etwa das Behördenpostfach (Bund-ID), das für jeden Bürger und jede Bürgerin eingerichtet wird oder die ab Ende 2024 verbindliche elektronische Patientenakte: "Das sind Anwendungen, die auf den elektronischen Personalausweis aufsetzen und das Ganze eben deutlich attraktiver machen."
Was ist mit anderen Anbietern?
Das Identifizieren von Menschen über die Online-Ausweisfunktion ist nicht nur der offiziellen, im Auftrag des Bundes entwickelten Ausweisapp 2 vorbehalten. Der Zugriff auf die eID ist EU-weit für zertifizierte und Lösungen anderer Dienstleister wie etwa Authada, IDnow (vormals Identity), Postident oder Verimi zugelassen, die auch eigene Apps zum Auslesen des E-Persos über NFC-Smartphones anbieten.
Verbraucherschützer Heitkämper rät aber dazu, alternative Lösungen nur dann einzusetzen, wenn man mit der Ausweisapp 2 nicht weiterkommt: "Unter dem Gesichtspunkt der Datensparsamkeit würde ich versuchen, das Ganze mit so wenigen betroffenen Unternehmen in einer Kette abzuwickeln wie nur irgendwie möglich."
Was hat es mit Smart-E-ID auf sich?
Es soll bald noch einfacher werden: Smart-E-ID nennt sich die geplante Integration der Online-Ausweisfunktion ins Smartphone, die bereits in der Pilot-Phase ist. Smart-E-ID bedeutet, dass die Ausweisdaten im Sicherheitschip (Secure Element) eines Smartphones gespeichert werden. Das macht es überflüssig, den E-Perso von außen ans Telefon zu halten. Auch das Mitführen des Führerscheins könnte so demnächst überflüssig werden. In der Verimi ID-Wallet können bereits die Daten hinterlegt werden, vorerst muss im Ernstfall aber noch das physische Dokument vorgezeigt werden.
Bringt Smart-E-ID den Durchbruch?
"Also ich kann mir durchaus vorstellen, dass das angenommen wird", sagt Maximilian Heitkämper, warnt aber gleichzeitig schon vor möglichen Folgeproblemen, etwa weil man mit einem defekten Telefon nicht mehr ins künftige Behördenpostfach kommt.
"Je abhängiger wir vom Smartphone sind, desto schwieriger wird es ja auch, wenn uns das Gerät einmal verloren oder kaputtgeht", sagt der Verbraucherschützer. Aktuell gebe es die Problematik schon bei Online-Banking-Apps, die fest ans Gerät gekoppelt werden. Hier könnten etwa parallel registrierte Smartphones oder Tablets helfen.
Was sind EU-ID und EU-Wallet?
Es ist auch eine sogenannte europäische digitale Identität geplant. Meint: Die eID soll künftig in der ganzen EU nutzbar sein und auf digitalen, kostenlosen Brieftaschen (Wallets) in Gestalt von Smartphone-Apps basieren. Darauf hatten sich Rat und Parlament Ende Juni geeignet. In diesem Zusammenhang wird auch von EUid-Brieftaschen oder EU-Wallet gesprochen.
Die digitale Identifizierung und Authentifizierung soll sich nicht nur auf die Ausweisdaten der nationalen eID beschränken. Auch digitale Abbilder von Führerschein, Geburtsurkunde, Zeugnissen oder Rezepten sollen in die EU-Wallet. Auch eine kostenlose Unterschriftfunktion, mit der digitale Dokumente rechtsverbindlich unterzeichnet werden können, strebt die EU an.
Sind meine digitalen Ausweisdaten sicher?
Ja. Nur Anbieter mit einem staatlichen Berechtigungszertifikat dürfen Ausweisdaten auslesen, und zwar Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Adresse (Geburts-, Ordens-, Künstlernamen und Doktorgrad nur, falls angegeben). Auf Foto, Fingerabdrücke und Ausweis-Seriennummer können nur hoheitliche Stellen wie Polizei oder Zoll zugreifen.
Bei der EU-Wallet sollen künftig die Bürgerinnen und Bürger entscheiden: "Die Nutzer werden selbst bestimmen können, welche personenbezogenen Daten sie an Online-Dienste weitergeben möchten", so die EU-Kommission. Ein Beispiel: Wer per Wallet ein Konto bei einem sozialen Netzwerk anlegt, soll festlegen können, dass bei der Anmeldung nur das Alter, aber keine weiteren personenbezogenen Daten übermittelt werden. Mehrere Konsortien fahren bis Ende 2024 im EU-Auftrag Feldtests rund um EU-ID und EU-Wallet.
Quelle: ntv.de, kwe/dpa