Entschädigung

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Der Zubringerfllug der Lufthansa hatte Verspätung.
29.05.2009 09:03

Keine Entschädigung Flug wegen Zubringer verpasst

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weiteren Fall entschieden, dass Reisende, die wegen eines verspäteten Zubringerflugs einen Anschlussflug verpassten, keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung haben.

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15.05.2009 16:00

Entschädigung bei Zug-Verspätungen Bundesrat stimmt zu

Bahnreisende erhalten bei größeren Zug-Verspätungen und -Ausfällen ein gesetzliches Recht auf Entschädigung. Bei Verspätungen ab 60 Minuten bekommen die Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent.

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