Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt Ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker kommt frei
19.02.2014, 16:00 UhrVerena Becker, frühere Terroristin bei der linksextremistischen RAF, muss vorerst nicht in Haft. Wie der Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts entschied, wird der noch nicht verbüßte Rest ihrer Freiheitsstrafe von vier Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich, da sowohl Becker als auch der Generalbundesanwalt Anträge gestellt hatten, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Die frühere Terroristin war im Sommer 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Davon sind noch rund ein Jahr und zwei Monate offen. Seit Beginn des Prozesses im Jahr 2010 war Becker in Freiheit, da eine Untersuchungshaft als nicht verhältnismäßig angesehen wurde. Es habe keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestanden, sagte ein Sprecher des OLG.
Generalbundesanwalt Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte Georg Wurster waren 1977 von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden Attentäter auf dem Motorrad waren, konnte das OLG trotz sehr umfangreicher Beweisaufnahme nicht klären.
Quelle: ntv.de, dpa