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Solidarität mit Ukraine Tschechien: Gericht billigt Sperrung prorussischer Webseiten

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(Foto: picture alliance/dpa/CTK)

Das tschechische Verfassungsgericht hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der sich aufgrund der Blockierung mutmaßlicher russischer Propaganda im Internet in seinem Recht auf Information beeinträchtigt sah. Die Entscheidung wurde am Montag in der Urteilsdatenbank veröffentlicht.

Die Regierung in Prag hatte kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 den Internetanbietern die Blockierung von Webseiten empfohlen, die "unwahre und irreführende Informationen" über die russische Militäraggression verbreiteten. Daraufhin wurde der Zugang zu einer Reihe von Internetangeboten gesperrt - teils bis heute.

Die Richter mit Sitz in Brünn (Brno) begründeten ihre Entscheidung zum einen damit, dass sich aus der Verfassung kein Recht ableiten lasse, Informationen aus bestimmten Internetseiten zu beziehen. Zum anderen habe es sich nur um eine Empfehlung der Regierung gehandelt, welche für die Domain-Registrierungsbehörde und die Internetanbieter nicht bindend sei.

Der Kläger berief sich auf die Deklaration der Grundrechte und Freiheiten, die Teil der tschechischen Verfassungsordnung ist. In Artikel 17 heißt es, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf Informationen gewährleistet werden.

Quelle: ntv.de, dpa

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