Wirtschaft

Plan B für Kaiser's Tengelmann Edeka stellt sich auf Zerschlagung ein

Werden Filialen ohne Mitarbeiter und ohne Warenbestand verkauft?

Werden Filialen ohne Mitarbeiter und ohne Warenbestand verkauft?

(Foto: dpa)

Seit zwei Jahren versucht sich Edeka an der Übernahme der angeschlagenen Supermarktkette Kaiser's Tengelmann - bislang ohne Erfolg. Nun arbeitet der Handelsriese ein alternatives Szenario durch.

In der Hängepartie um den Verkauf der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann bereitet Edeka einem Bericht der "Lebensmittelzeitung" zufolge Plan B vor: Edeka wolle im Falle der Zerschlagung von Tengelmann alle kartellrechtlich unproblematischen Standorte des Supermarktbetreibers Kaiser's übernehmen, berichtete das Branchenblatt ohne Angaben von Quellen. Auch um die wettbewerbsrechtlich strittigen Standorte wolle Edeka sich bemühen, indem das Unternehmen direkt mit den Vermietern verhandle.

Eine Edeka-Sprecherin erklärte, die Gruppe sei "selbstverständlich auch auf alternative Szenarien vorbereitet". Dazu wolle sich das Unternehmen "zu diesem Zeitpunkt" aber nicht weiter äußern. "Wir hoffen immer noch auf eine Lösung."

Laut "Lebensmittelzeitung" würde Kaiser's Tengelmann "wie bei Zerschlagungen üblich" die Filialen ohne Mitarbeiter und ohne Warenbestand verkaufen. Die Kündigungen müsste in diesem Fall Kaiser's Tengelmann aussprechen.

Übernahmeversuch mit Hindernissen

Am Wochenende hatte die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" berichtet, Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub drohe mit einem radikalen Stellenabbau. Bei einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 23. September wolle er einen Plan vorlegen, der die Schließung von Filialen und den Abbau von 5000 der insgesamt 16.000 Arbeitsplätze vorsieht.

Die Kaiser's-Tengelmann-Übernahme durch Edeka zieht sich seit rund zwei Jahren hin. Der Verkauf war zunächst am Bundeskartellamt gescheitert. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ermöglichte den Deal mit einer Sondererlaubnis. Dagegen legten die Edeka-Konkurrenten Rewe, Markant und Norma Beschwerde ein.

Im Juli stoppte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Ministererlaubnis vorerst und begründete dies unter anderem mit einer möglichen Befangenheit Gabriels, was dieser zurückweist. Das OLG rechnet im Laufe des Jahres mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Sowohl Gabriel als auch Edeka riefen in der Angelegenheit den Bundesgerichtshof an.

Quelle: ntv.de, wne/AFP

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