Bisher kein Ausnahmeantrag gestellt Ermittlung gegen Post wegen Sonntagsarbeit
29.06.2015, 19:18 Uhr
Der Streik der Paketzusteller soll unter anderem durch den Einsatz von Helfern an Sonntagen ausgeglichen werden.
(Foto: dpa)
Um die Folgen des Streiks in den Griff zu bekommen, lässt die Post auch an Sonntagen Pakete austragen. In Brandenburg ermittelt deswegen nun das Arbeitsschutzamt. Der Konzern nimmt jedoch eine Ausnahmeregel für sich in Anspruch.
Wegen der Zustellung von Paketen an Sonntagen ermittelt das Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz gegen die Post. Das Unternehmen hatte wegen des andauernden Streiks an den vergangenen beiden Sonntagen in Brandenburg Pakete von Helfern austragen lassen. "Die Umfänge der unzulässigen Sonntagsarbeit werden derzeitig ermittelt", sagte die Sprecherin des Arbeitsministeriums, Marina Ringel.
Dem Ministerium zufolge liegt nach wie vor kein Antrag der Post auf eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit vor. Da die Zustellung trotz des Streiks prinzipiell auch an Werktagen möglich sei, könnte ein Bußgeld fällig werden.
Die Post beruft sich auf das Arbeitszeitgesetz, das beim Transport von leicht verderblichen Waren Sonntagsarbeit erlaubt, "sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können", so die Formulierung in Paragraf 10. Das Unternehmen verweist darauf, auch Lebensmittel, Medikamente und Laborproben zu befördern.
"Mehr als 2700 freiwillige Helferinnen und Helfer waren gestern beteiligt, verzögerte Briefe und Pakete zu übergeben", sagte der Produktionschef der Deutschen Post, Uwe Brinks. Er könne "versichern, dass wir uns bei der Sonntagszustellung an Recht und Gesetz halten." Dies habe zum Beispiel das Bayerische Arbeitsministerium in einer ausführlichen Stellungnahme bestätigt.
Quelle: ntv.de