Wirtschaft

Taxi-App darf Fahrten vermitteln Gericht erklärt Uber wieder für legal

Das deutsche Taxigewerbe kündigte an, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.

Das deutsche Taxigewerbe kündigte an, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Klage des deutschen Taxigewerbes bringt dem Taxi-Anbieter Uber im August eine einstweilige Verfügung ein. Für jede vermittelte Fahrt soll der App-Dienst Tausende Euro zahlen. Jetzt hebt das Gericht die Entscheidung wieder auf.

Das Frankfurter Landgericht hat die einstweilige Verfügung gegen den Taxidienst Uber in Deutschland wieder aufgehoben. Das Start-Up aus San Francisco kann somit entgegen der Entscheidung aus dem August seine Dienste in Deutschland vorerst wieder anbieten, ohne dafür eine Strafe befürchten zu müssen.

Wie das Gericht befand, sei die Verfügung sachlich zwar rechtens gewesen, allerdings habe sich während der mündlichen Verhandlung herausgestellt, "dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist", wie der Vorsitzende Richter Frowin Kurth erklärte. Nun gebe es jedoch aus Sicht des Gerichtes keinen Grund mehr, den Streit zwischen Uber und den deutschen Taxifahrern per Eilentscheidung beizulegen.

Ein Gerichtssprecher betonte: "Das Landgericht hält es weiterhin für rechtswidrig, dass die Firma Uber Beförderungswünsche an Privatfahrer vermittelt, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen und diese Fahrer zum Rechtsbruch anstiftet". Die Klägerin - die Genossenschaft Taxi Deutschland - habe allerdings "schon frühzeitig von möglichen Rechtsverstößen Kenntnis" gehabt und es versäumt, rechtzeitig juristische Schritte einzuleiten.

Das Gericht hatte vor kurzem dem Taxi-Konkurrenten mit der Verfügung, die von der Taxi Deutschland Servicegesellschaft beantragt wurde, die Vermittlung von Fahrern noch untersagt. Bei Verstößen drohte dem Unternehmen eine Strafe von bis zu 250.000 Euro je Fahrt. Die Strafen richteten sich allein gegen Uber, nicht die Fahrer. Das Unternehmen hatte zudem angekündigt, Fahrtanbietern im Zweifelsfall finanziell zur Seite zu stehen.

Taxigewerbe kündigt Berufung an

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft kündigte jedoch unmittelbar nach dem Urteil an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht . Scheitert das Taxigewerbe dort ebenfalls, bliebe noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges - Hauptverfahren.

Taxi Deutschland reagierte kämpferisch: "Es bleibt dabei: Uber handelt rechtswidrig", betonte eine Sprecherin. "Die Taxibranche akzeptiert Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten. Uber tut das nicht." Das Taxigewerbe sei keineswegs gegen Smartphone-Apps, Internet-Vermittlung und Innovation. Taxi Deutschland betreibt selbst eine Smartphone-App zur Vermittlung von Taxifahrten. Es müsse aber gleiches Recht für alle gelten.

Uber vermittelt seit dem Frühjahr in Deutschland private Fahrer über den Dienst UberPop, die - ähnlich wie ein Taxi - Fahrgäste in der Stadt aufnehmen. Dazu wählt der Kunde sich einfach in die App ein und kann dort sehen, wie weit das nächste Auto entfernt ist. Die Fahrten sollen günstiger sein als mit einem normalen Taxi. Das Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell unfairen Wettbewerb: Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes.

Uber war in dem Eilverfahren zunächst nicht gehört worden. Das Unternehmen argumentiert, sein Geschäftsmodell sei auch in Deutschland schon seit mindestens 2013 bekannt. Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann versicherte nach der Frankfurter Entscheidung: "Es geht uns nicht darum, das traditionelle Taxigewerbe zu verdrängen. Was wir wollen, sind mehr Wahlmöglichkeiten für alle." Das Unternehmen sei offen für einen Dialog - auch mit der Politik

Quelle: ntv.de, bwe/dpa/DJ

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