"Endlich ist es uns gelungen" Gerüstbauer feiern die Einheit
14.02.2014, 19:10 Uhr
Wind, Wetter, schwere Bohlen und kaltes Metall: Die "Lohnmauer" fällt.
(Foto: picture alliance / dpa)
Knapp ein Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall ist es so weit: In einem der anstrengendsten und gefährlichsten beruflichen Tätigkeiten Deutschlands gilt ab dem Frühjahr in Ost und West das gleiche Lohnniveau. Gewerkschafter sprechen von einer Signalwirkung.

Kein leichter Job: Gerüstbauer bekommen für ihre Arbeit in Deutschland mindestens 10 Euro die Stunde.
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Für die rund 25.000 Gerüstbauer gelten ab März in Ost- und Westdeutschland gleiche Tariflöhne. Die Bundesinnung als Vertreter der Arbeitgeberseite und die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) einigten sich nach monatelangen Verhandlungen auf einen neuen Tarifvertrag. Die Gerüstbauer im Westen erhalten demnach ab März 3,5 Prozent mehr Lohn und eine Einmalzahlung von 230 Euro.
In einzelnen Lohngruppen bekommen die Gerüstbau-Kollegen im Osten bis zu 6 Prozent mehr, wie die Gewerkschaft mitteilte. Die Löhne der Ost-Gerüstbauer erreichen damit erstmals West-Niveau.
Signalwirkung für "andere Branchen"
"Endlich ist es uns gelungen, in der Branche die Lohnmauer einzureißen", erklärte der stellvertretende Vorsitzende der IG BAU, Dietmar Schäfers. 25 Jahre nach der Wende sei dies "ein wichtiges Signal in andere Branchen". Die Tarifverhandlungen hätten Ende 2013 kurz vor dem Scheitern gestanden, letztlich hätten die Tarifpartner aber einen tragfähigen Kompromiss gefunden.
Der für alle Beschäftigten der Branche geltende Mindestlohn steigt ab Mai von 10,00 auf 10,25 Euro Stundenlohn und ab 1. Mai 2015 um weitere 25 Cent auf 10,50 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2015, der Mindestlohntarifvertrag endet am 30. April 2016.
In einer ganzen Reihe von Branchen stehen in den kommenden Monaten Tarifgespräche an. Verhandelt wird unter anderem in der chemischen Industrie, bei den Druckern, bei der Telekom, bei Banken, am Bau und im Öffentlichen Dienst.
Vorreiter Gerüstbau
Der Gerüstbau ist seit August 2013 eine von elf Branchen in Deutschland mit einem Mindestlohn. Nach den Plänen der großen Koalition soll ab 2015 in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn gelten.
Zusätzlich vereinbarten Bundesinnung und Arbeitnehmervertreter eine Ausnahmeregelung für wirtschaftlich schlechter aufgestellten Betrieben im Osten. Im Härtefall dürfen sie demnach bei schlechter Auftragslage zeitlich begrenzt leicht abgesenkte Löhne zahlen. Grundlage dazu seien Vereinbarungen auf betrieblicher oder einzelvertraglicher Ebene, erläuterte die Geschäftsführerin der Bundesinnung, Sabrina Luther.
Quelle: ntv.de, mmo/AFP/dpa