Wirtschaft

Wollen "Plünderung" vermeiden Kartellamt lässt Energiepreisbremsen überwachen

Die für die Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sollen aus der Stromwirtschaft generiert werden.

Die für die Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sollen aus der Stromwirtschaft generiert werden.

(Foto: IMAGO/Dirk Sattler)

Ab März sollen Energiepreisbremsen die Kosten für Strom und Gas regulieren. Die Differenz zum Marktpreis will der Staat den Versorgern zahlen. Um Betrügereien zu vermeiden, wird das Kartellamt ein besonderes Auge auf Energieanbieter haben.

Angesichts drohender Subventionsbetrügereien bereitet sich das Bundeskartellamt auf eine Überwachung der Energiepreisbremsen vor. Bei der Überwachung gehe es "nicht unmittelbar um den Schutz des Wettbewerbs oder der Verbraucher, sondern darum, den Staat und die Steuerzahler vor einer Plünderung der Staatskasse zu bewahren", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Weil der Staat Strom- und Gasversorgern die Differenz zum gedeckelten Verbraucherpreis erstattet, "ergibt sich ein Anreiz, Preise stärker als nötig nach oben zu schrauben", sagte Mundt. "In einer so subventionierten Welt können sich beide Seiten wohlfühlen".

Um derartige Betrügereien zu unterbinden, hat das Kartellamt eine Abteilung eingerichtet, die verhindern soll, dass Energieversorger die Gas- und Strompreisbremsen zu ihrem Vorteil ausnutzen, und Betrügern auf die Schliche kommen soll. Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden.

Die Energiepreisbremsen für Gas und Fernwärme sowie für Strom sollen ab März greifen, rückwirkend sollen sie auch für Januar und Februar gelten. Der Staat deckelt damit den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs - und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis.

Die für die Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sollen zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft generiert werden. Deren kriegs- und krisenbedingte Überschusserlöse sollen mit dem Gesetz "in angemessenem Umfang" abgeschöpft und zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden. Die Abschöpfung erfolgt laut Wirtschaftsministerium ab dem 1. Dezember 2022. Die Laufzeit der Abschöpfung ist demnach zunächst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber im Lichte einer Überprüfung durch die EU-Kommission bis maximal zum 30. April 2024 verlängert werden.

Quelle: ntv.de, mba/AFP

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