Wirtschaft

Staatsanwalt gegen Verurteilung Lagarde kommt wohl ungeschoren davon

Christine Lagarde hat von der Staatsanwaltschaft nichts zu befürchten.

Christine Lagarde hat von der Staatsanwaltschaft nichts zu befürchten.

(Foto: REUTERS)

Eine gute Nachricht für Christine Lagarde: Die Pariser Staatsanwaltschaft will die IWF-Chefin im Zusammenhang mit Fahrlässigkeit bei der Veruntreuung öffentlicher Gelder nicht verurteilen. Sie sieht die Bedingungen dafür als nicht erfüllt an.

Im Fahrlässigkeitsprozess gegen die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, hat die Staatsanwaltschaft sich gegen eine Verurteilung ausgesprochen. Die Verhandlung habe Vorwürfe gegen Lagarde nicht gestützt, sagte Generalstaatsanwalt Jean-Claude Marin vor dem Pariser Gerichtshof der Republik. Die Bedingungen für eine Verurteilung seien nicht erfüllt.

Ob die Richter der Einschätzung der Anklage folgen, ist noch unklar. Der Prozess findet vor einem Sonder-Gerichtshof für Vergehen von Regierungschefs oder Ministern statt, die diese in Ausübung ihres Amtes begangen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich von vornherein gegen die Eröffnung eines Verfahrens ausgesprochen. Die Untersuchungskommission des Gerichts hatte sich aber darüber hinweggesetzt.

Lagarde wird in dem Verfahren vorgeworfen, in ihrer Zeit als französische Wirtschaftsministerin durch fahrlässiges Handeln eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht zu haben. Sie hatte grünes Licht für ein Schiedsverfahren gegeben, das dem Geschäftsmann Bernard Tapie 2008 mehr als 400 Millionen Euro Entschädigung zusprach.

Inzwischen ermittelt die Justiz wegen Betrugsverdachts gegen mehrere Beteiligte.

Quelle: ntv.de, wne/dpa/AFP

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