Nur Teilerfolg vor Gericht Lufthansa sagt 930 Flüge ab
11.11.2015, 01:35 Uhr
"Wir haben einen Versuch unternommen, der nichts mehr bringt": Der Vorschlag, kurzfristig zu einem Spitzengespräch zusammenzukommen ist gescheitert.
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Unternehmen und Gewerkschaft bekunden Gesprächsbereitschaft, doch die Lufthansa muss wegen Streiks auch zur Wochenmitte Flüge streichen - fast 100.000 Passagiere sind betroffen. Arbeitsgerichte bewerten den Arbeitskampf völlig unterschiedlich.
Die Lufthansa hat wegen des Streiks der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo nur einen Teilerfolge vor Gericht errungen - und für Mittwoch 930 Flüge an den Airports Frankfurt, München und Düsseldorf gestrichen. Von den Annullierungen sind insgesamt fast 100.000 Kunden betroffen, wie das Unternehmen mitteilte. Arbeitsgerichte in Darmstadt und Düsseldorf bewerteten den Arbeitskampf völlig unterschiedlich.
Das Arbeitsgericht Darmstadt genehmigte den Streik in Frankfurt und München. Die Gewerkschaft habe das Streikziel hinreichend bestimmt, begründete das Gericht. Der Antrag der Lufthansa auf Stopp wurde abgelehnt. Das Unternehmen hatte eine einstweilige Verfügung gegen den seit Freitag laufenden Arbeitskampf eingereicht. Die Gewerkschaft will bis diesen Freitag weiter streiken.
Zuvor war der Vorschlag des Gerichts gescheitert, dass beide Seiten sich auf ein Spitzengespräch mit einem sofortigen Stopp des Streiks einigen. "Wir haben einen Versuch unternommen, der nichts mehr bringt", sagte Richter Rainer Lösch. "Da sind wir jetzt."
Lufthansa legt nach
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte den Arbeitskampf allerdings für rechtswidrig erklärt, die Gewerkschaft habe ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert. Auch hier hatte die Lufthansa eine einstweilige Verfügung eingereicht. Die Entscheidung bezog sich aber nur auf den Dienstag und den Standort Düsseldorf.
Die Lufthansa legte nach der Entscheidung in Düsseldorf noch einmal nach und wollte den Streik des Kabinenpersonals auch für die nächsten Tage vom Arbeitsgericht verbieten lassen. Wie das Gericht mitteilte, reichte die Airline einen weiteren Antrag auf eine Einstweilige Verfügung nach, der sich auf die Streikdrohung bis einschließlich Freitag bezieht. Wann darüber entschieden wird, wurde nicht mitgeteilt.
Die Arbeitnehmerseite zeigte sich vor Gericht in Darmstadt nur zu einem Spitzengespräch bereit, wenn die Lufthansa der Gewerkschaft erkennbar entgegenkomme. "Wir müssten sonst unseren Kollegen erklären, warum wir jetzt, ohne dass sich was bewegt, in ein Spitzengespräch gehen", erklärte Ufo-Chef Nicoley Baublies.
Die Mitteilung der Lufthansa über weitere Flugausfälle am Mittwoch kam unabhängig von der in Darmstadt erwarteten Entscheidung: Die Airline will vermeiden, dass am Dienstag gestartete Langstrecken-Maschinen am Folgetag an Flughäfen eintreffen, an denen weiter gestreikt wird.
"Drohung zum Jobabbau"
Die Lufthansa hat in diesem Jahr bereits einmal erfolgreich gegen einen Streik geklagt. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte den 13. Ausstand der Piloten am 9. September gestoppt, weil es der Vereinigung Cockpit (VC) zu offensichtlich um Einfluss auf Unternehmensentscheidungen gegangen sei. Die VC hat gegen dieses Urteil Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, wie sie am Dienstag berichtete. Das Landesarbeitsgericht könne nicht im Eilverfahren die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte verändern, lautet eines ihrer Argumente.
Die Lufthansa hatte den rund 19.000 Flugbegleitern der Kerngesellschaft Lufthansa am Montag eine höhere Einmalzahlung für dieses Jahr und einen früheren Einstieg in den Vorruhestand angeboten. Das Vorstandsmitglied Karl Ulrich Garnadt wies darauf hin, dass bei steigenden Kosten Strecken auf umkämpften Märkten überprüft werden müssten. Dies wird von Ufo als Drohung mit Jobabbau aufgefasst. Die Gewerkschaft verlangt die Übergangsrenten auch für Neueinstellungen und hält zudem die zugrunde gelegte Verzinsung des angesparten Kapitals für zu niedrig.
Quelle: ntv.de, bad/dpa