Wirtschaft

Gesetz soll Arbeiter schützen "Maximale Ausbeutung" auf Schlachthöfen

In vielen Betrieben der Fleischindustrie hat sich bereits etwas getan. Doch die Behörden haben kaum Möglichkeiten zu kontrollieren, welche Firmen sich an die freiwillige Selbstverpflichtung halten.

In vielen Betrieben der Fleischindustrie hat sich bereits etwas getan. Doch die Behörden haben kaum Möglichkeiten zu kontrollieren, welche Firmen sich an die freiwillige Selbstverpflichtung halten.

(Foto: picture alliance / Ingo Wagner/d)

Auf vielen deutschen Schlachthöfen schuften ausländische Arbeitskräfte bis zu 15 Stunden am Tag. Mit Tricks drücken sich manche Firmen um den Mindestlohn und andere Verpflichtungen. Der Bundestag will diese Zustände beenden.

Den ganzen Tag über ziehen Kadaver an den Arbeitern vorbei, sie zerteilen die Tiere mit großen Sägen und anderen Werkzeugen im Akkord. Die Arbeit im Schlachthof ist laut und schweißtreibend - und doch muss man ständig konzentriert sein. Es stinkt nach Blut und Chlor.

Für diese Knochenjobs haben Schlachthöfe in Deutschland in vergangenen Jahren verstärkt Werkvertragsarbeiter aus Osteuropa eingesetzt, aus Polen, Rumänien, Ungarn oder Bulgarien. Gewerkschafter, Kirchen und Politiker kritisieren seit langem die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Werkarbeiter. Sie sind nicht beim Schlachthof angestellt, sondern bei einem Subunternehmer, der die Arbeitskräfte in deren Heimat anwirbt und ihnen in Deutschland auch ihre Unterkunft besorgt.

Die Gewerkschaft NGG schätzt, dass es rund 40.000 sozialversicherungspflichtige Jobs in den Schlachthöfen gibt. Wie viele Menschen davon Werkvertragsbeschäftigte sind, wird statistisch nicht erfasst. Aber es sind billige Arbeiter, die - so die Kritiker - ausgebeutet würden.

Der Chef der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Bernhard Südbeck, schildert drastische Verhältnisse bei Werkarbeitern. Die Ermittler könnten dort schwer eingreifen, weil etwa die nötigen Nachweise fehlten. Auf dem Papier arbeiten die Leute acht Stunden täglich für 1200 Euro im Monat - tatsächlich schufteten sie 15 Stunden am Tag und bekämen so viele Abzüge, dass ihnen am Ende unter Umständen noch 600 Euro zuzüglich Kindergeld blieben, schreibt Südbeck in einer Stellungnahme für den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales.

Schlachtfirmen sollen für Subunternehmen haften

"Insgesamt ist das System der Werkverträge in der Fleischwirtschaft nach meinen Erfahrungen auf maximale Ausbeutung der Arbeitskräfte angelegt", schreibt Südbeck. Nur selten seien die ausländischen Arbeitnehmer bereit, sich zu wehren. Noch vor der Bundestagswahl im Herbst hat die Koalition in Berlin nun ein Gesetz beschlossen, das der Ausbeutung einen Riegel vorschieben soll. Kernpunkte: Künftig können Schlachtunternehmen für Verfehlungen ihrer Subunternehmer in Regress genommen werden. Und Arbeitszeiten müssen genau dokumentiert werden.

Vorangetrieben hat das - in aller Stille - der CDU-Sozialpolitiker Karl Schiewerling, dem in seinem westfälischen Wahlkreis die Probleme immer wieder zugetragen wurden. Mit Unverständnis reagiert der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft, Michael Andritzky. Die Branche halte sich in weiten Teilen an eine Selbstverpflichtung, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Situation habe sich "gravierend und nachhaltig" zum Vorteil der Werkarbeiter verändert. Die Kritikpunkte träfen nur noch für eine kleine Minderheit der Betriebe zu. "Offensichtlich wird hier Wahlkampf zu Lasten einer gesamten Branche gemacht", meint Andritzky.

Doch Kritiker wie der katholische Theologe Peter Kossen bezeichnen die Selbstverpflichtung der Branche als Mogelpackung: "Es hat sich nicht wirklich was geändert." Kossen hat als Prälat im niedersächsischen Vechta jahrelang die Missstände in der Fleischbranche öffentlich angeprangert. Inzwischen ist er Pastor im Münsterland, aber engagiert sich immer noch für die Interessen der Werkarbeiter.

Viele Unternehmer sind einsichtig

"Die Regeln sind nur so gut, wie sie nachher auch kontrolliert werden", sagt Kossen. Das neue Gesetz gehe zwar in die richtige Richtung, aber notwendig sei ein Systemwechsel. Es gehe nicht an, dass es für das Kerngeschäft eines Schlachthofes nur 20 Prozent Stammbelegschaft und 80 Prozent Werkarbeiter gebe. Der Anteil der Werkarbeiter müsse gesetzlich begrenzt und die Kontrollmöglichkeiten der Behörden müssten verbessert werden. Zoll oder Gewerbeaufsicht müssten Sanktionsmöglichkeiten haben. Nicht zuletzt bräuchten Werkarbeiter auch den Zugang zu einer kostenlosen Rechtsberatung, fordert Kossen.

Einige Experten sehen die Situation nicht ganz so negativ wie Südbeck oder Kossen. "Es hat sich schon etwas gebessert, aber es ist noch nicht ideal", sagt Daniela Reim, die für die DGB-Beratungsstelle "Arbeit und Leben" osteuropäische Arbeitskräfte in Westniedersachsen berät. Pro Woche hat sie 20 bis 30 Fälle - oft gehe es um den Lohn, aber auch um soziale Beratung. Viele Subunternehmer seien einsichtig, aber es gebe eben noch schwarze Schafe.

In der Branche gibt es Unternehmen, die längst umstellen: Die Westfleisch-Gruppe aus Münster etwa gründete konzerneigene, tarifgebundene Firmen für Werkverträge und Leiharbeit. Und das Schlachtunternehmen Böseler Goldschmaus aus dem Kreis Cloppenburg will alle Werkarbeiter als Festangestellte übernehmen. "Mittlerweile sind dort über 60 Prozent fest angestellt", sagt Reim.

Auch Hans-Hermann Hunfeld vom emsländischen Kolpingsbildungswerk sieht Verbesserungen. Er sagt aber auch, Lohnabzüge seien immer wieder ein Thema. "Das ist ein Dschungel, da können wir nicht durchblicken." Die im Gesetz vorgesehene Unternehmerhaftung sei "genau der richtige Weg". Nur müsse der Zoll noch besser überwachen, ob die Leute auch richtig bezahlt werden.

Quelle: ntv.de, Elmar Stephan, dpa

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