Wirtschaft

Kündigung des Betriebsrats ungültig Meyer Werft unterliegt vor Gericht

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Betriebsratsvorsitzende der Papenburger Meyer Werft soll Auszubildende in unerlaubter Weise zum Eintritt in die Gewerkschaft IG Metall genötigt haben. Aus Sicht des Unternehmens ein Kündigungsgrund. Das Arbeitsgericht lässt das nicht durchgehen.

Der Betriebsratschef der Papenburger Meyer Werft, Ibrahim Ergin, hat den Rechtsstreit um seine fristlose Kündigung in erster Instanz aus formalen Gründen gewonnen. Das Arbeitsgericht Lingen lehnte den Antrag der Werft auf seine Entlassung ab. Die Geschäftsleitung habe nicht vollständig ihre Pflicht erfüllt, den Betriebsrat über den Grund der Kündigung zu informieren, sagte der Direktor des Arbeitsgerichtes, Christoph Schmedt. 

Der Geschäftsführer der Meyer Werft, Lambert Kruse, kündigte an, die nächste Instanz anzurufen. "Es geht nicht um den Betriebsrat", sagte er. Man werfe dem Betriebsratsvorsitzenden Ergin ein persönliches Fehlverhalten vor. Dieselben Konsequenzen würde die Werft auch bei anderen Mitarbeitern ziehen, betonte er.

Das Unternehmen wirft Ergin vor, dass er 2011 und 2012 Auszubildende zum Eintritt in die IG Metall genötigt habe. Ergin streitet das ab. Die Vorwürfe waren erstmals in diesem August bekanntgeworden, Mitte September unterrichtete das Unternehmen den Betriebsrat und wollte die Zustimmung zur fristlosen Kündigung von Ergin. Der Betriebsrat lehnte ab und die Werft rief das Arbeitsgericht an.

Das Gericht befasste sich mit den konkreten Vorwürfen der Nötigung nicht. Weil die Vorfälle schon Jahre zurückliegen, hätte der Arbeitgeber den Betriebsrat über die gesamte Chronologie der Informationsbeschaffung unterrichten müssen, sagte Schmedt.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa

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