Früherkennung und Notlage WHO beschließt stärkere Pandemie-Vorsorge
19.09.2025, 11:47 Uhr Artikel anhören
Die Weltgesundheitsorganisation hat keine Befugnis, ihre Empfehlungen umzusetzen.
(Foto: picture alliance / Xinhua News Agency)
In Genf einigen sich die 190 Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation auf Pandemie-Vorsorgeempfehlungen. Es geht um einheitliche Maßnahmen und den Umgang mit Falschinformationen. Auch für Deutschland werden konkrete Schritte beschrieben.
Für eine bessere Vorbereitung auf mögliche neue Pandemien haben die mehr als 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihre Vorsorgeregeln aktualisiert. Neu kann die WHO eine "pandemische Notlage" als höchste Alarmstufe ausrufen, damit Länder Schutzmaßnahmen treffen können. Das steht in den aktualisierten internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die nun in Kraft getreten sind. Sie sollen helfen, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser zu verhindern und zu bekämpfen.
Während der Corona-Pandemie haben manche Bürgerinnen und Bürger die WHO für Schutzmaßnahmen wie Lockdowns und Impfpflichten verantwortlich gemacht. Allerdings wurden solche Maßnahmen immer von den nationalen Regierungen verhängt. Die WHO hatte nie die Befugnis, Zwangsmaßnahmen anzuordnen, und hat dies auch in Zukunft nicht.
Die WHO kann eine "pandemische Notlage" unter bestimmten Bedingungen ausrufen:
- wenn auf der Welt ein Virus auftaucht, das sich wie das Coronavirus Sars-CoV-2 über Landesgrenzen auszubreiten droht
- wenn zudem die Kapazität der Gesundheitssysteme bedroht ist
- wenn große soziale und wirtschaftliche Folgen drohen
- und wenn eine international koordinierte Antwort nötig ist
Neu ist auch, dass jedes Land Kapazitäten schaffen muss, um Krankheitserreger früh zu erkennen, zu überwachen und sofort zu bekämpfen. Damit soll in jedem Land eine nationale Behörde beauftragt werden und ein WHO-Ausschuss soll Länder bei der Einrichtung unterstützen.
Auch Bekämpfung von Falschinformationen steht auf dem Plan
Zu den geforderten Kapazitäten gehört auch die Fähigkeit, mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen. Was Länder genau machen, entscheidet jedes für sich. Länder mit umfangreichem Gesundheitssystem haben die nötigen Kapazitäten in der Regel bereits.
In Deutschland muss die Aktualisierung der internationalen Gesundheitsvorschriften im nationalen Recht verankert werden, wie das Gesundheitsministerium erläuterte. Das Kabinett brachte im Sommer einen Gesetzentwurf auf den Weg, der nun in Bundestag und Bundesrat kommt. Ministerin Nina Warken sagte, nur mit guter Zusammenarbeit der Staaten werde es möglich sein, globale Krisen zu verhindern oder einzudämmen – etwa mit Laboren und Kliniken in allen Ländern, die mit neuen Infektionen umgehen können. Das Ministerium betont, Deutschlands Souveränität bleibe unberührt.
Zu konkreten Folgen der nationalen Umsetzung heißt es im Entwurf unter anderem, dass bei Flughäfen und Häfen Kosten für Laboruntersuchungen von Proben anfallen könnten, falls es dazu nicht schon Vereinbarungen gibt.
Die WHO betont, dass der WHO-Generaldirektor in Krisenlagen auch nach den neuen Gesundheitsvorschriften ausschließlich Empfehlungen für Maßnahmen abgeben kann. Er kann keine Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschließungen anordnen. Länder können die WHO-Empfehlungen umsetzen oder auch nicht.
Parallel haben die mehr als 190 WHO-Mitglieder einen Pandemie-Vertrag ausgehandelt, der auch bessere Pandemie-Vorbereitungen vorsieht. Unter anderem soll damit im Krisenfall auch die faire Verteilung von Hilfsmitteln und Impfstoffen weltweit garantiert werden.
Quelle: ntv.de, gri/dpa