Panorama

Neutralität versus Religion Juristin scheitert mit Kopftuch-Klage

Eine angehende Juristin in Hessen soll bei Gerichtsverhandlungen ihren Hijab ablegen. Sie sieht ihre Religions- und Berufsfreiheit bedroht und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Das entscheidet gegen die Klägerin - vorerst.

Die endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde fällt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde fällt zu einem späteren Zeitpunkt.

(Foto: picture alliance / Karl-Josef Hi)

Eine muslimische Rechtsreferendarin ist mit ihrer Eilklage gegen das Kopftuchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In einer vorläufigen Abwägung gaben die Karlsruher Richter der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit der Frau. Die Klagende ist seit Januar Rechtsreferendarin in Hessen.

In dem Bundesland dürfen Rechtsreferendarinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, unter anderem bei Verhandlungen nicht an der Richterbank sitzen. Zu der vorläufigen Abwägung kam es, weil die Klägerin neben ihrer Verfassungsbeschwerde auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einreichte. Ein solcher Antrag soll verhindern, dass über die Dauer eines Verfahrens eine Rechtsverletzung fortgesetzt wird.

Macht Lockerung des Verbots Schule?

Die Richter wiesen diesen Antrag nun zurück. Die Gründe, die bis zur Hauptverhandlung für das Kopftuchverbot sprechen, wögen schwerer als die Grundrechte der Klägerin, so das Gericht. Das hessische Justizministerium hatte der Juristin verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch Gerichtsverhandlungen zu führen oder die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Karlsruhe sah darin nur einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Der weit überwiegende Teil der Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften sei von dem Verbot nicht berührt.

Zur weiteren Begründung hieß es, der Staat dürfe in Gerichtsverhandlungen "keine gezielte Beeinflussung" im Dienst eines bestimmten Glaubens oder einer Weltanschauung betreiben. Alle Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren hätten deshalb Anspruch auf einen unparteilichen Richter. Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten, müssten dieses Neutralitätsgebot beachten.

2015 hatte Karlsruhe erlaubt, dass muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen grundsätzlich ein Kopftuch tragen dürfen. Ein solches Verbot sei nur gerechtfertigt, wenn von dem Kopftuch eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Dies könne etwa der Fall sein, wenn es an einer Schule grundlegende religiöse Konflikte gebe.

Quelle: ntv.de, apo/AFP

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