Kondompflicht und Ende von Flatrate-Parties Bundesrat billigt Prostituiertenschutzgesetz
23.09.2016, 11:14 UhrIn Deutschland unterliegt die Prostitution künftig einer strengeren Regulierung: Der Bundesrat billigte das vom Bundestag im Juli beschlossene Prostituiertenschutzgesetz. Die Neuregelung sieht vor, dass der Betreiber eines Bordells dafür künftig eine Erlaubnis einholen muss.
Einschlägig Vorbestraften soll diese Erlaubnis verweigert werden. Prostituierte sollen sich alle zwei Jahre bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren müssen.
Für 18- bis 21-jährige Prostituierte soll die Pflicht zu einer jährlichen Anmeldung und zu halbjährlicher Beratung gelten. Bestimmte, als besonders menschenunwürdig eingestufte Praktiken wie so genannte Flatrate-Parties werden künftig verboten.
Für sie gilt auch ein Werbeverbot, ebenso wie für Angebote für Sex mit Schwangeren. Für Freier sieht das Gesetz eine Kondompflicht vor. Mit der Neuregelung soll der Zwangsprostitution entgegengewirkt werden.
Kritiker wenden allerdings ein, dass dieses Ziel verfehlt werde und insbesondere die Anmeldepflicht für die Prostituierten nur mehr Kontrolle bringe. Der Antrag, deswegen den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.
Quelle: ntv.de, AFP