Gesetz zur vertraulichen Geburt Bundesrat gibt grünes Licht
05.07.2013, 14:07 UhrDer Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung der vertraulichen Geburt zugestimmt. Diese soll jungen Müttern in einer Notsituation eine Alternative zur Babyklappe bieten.
Die vertrauliche Geburt ermöglicht es Schwangeren, ihr Kind in einem Krankenhaus auf die Welt zu bringen und trotzdem vorerst anonym zu bleiben. Die Personendaten der Mutter werden zwar gespeichert, bleiben jedoch mindestens bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss.
In Deutschland werden jedes Jahr etwa 100 Kinder in Babyklappen abgelegt. Neben den oft fragwürdigen Umständen der Entbindung wird dabei vor allem bemängelt, dass die betroffenen Kinder keine Chance haben, nachträglich etwas über ihre Herkunft zu erfahren. Bei der "vertraulichen Geburt" hingegen können sie nach 16 Jahren Auskunft über die Identität ihrer Mutter verlangen, deren Daten bei der Geburt verschlüsselt hinterlegt wurden.
Anonyme Geburten sind auch heute schon möglich. Sie werden geduldet, bislang fehlte aber eine bundeseinheitliche Gesetzesregelung und damit eine sichere Grundlage für die Frauen und alle anderen Beteiligten.
Babyklappen soll es auch weiterhin geben. Ziel ist es aber, dass künftig mehr Frauen die vertrauliche Geburt statt die Babyklappen nutzen. Der Deutsche Ethikrat hatte sich bereits 2009 mehrheitlich für die Abschaffung der Babyklappen und auch der anonymen Geburten ausgesprochen, weil sie unter anderem das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft verletzten.
Hintergrund:
Geburt unter Pseudonym möglich
Babyklappen vor Neuregelung
Quelle: ntv.de, AFP, dpa