Amtsgericht bestätigt fristlose Kündigung Rauchender Mieter muss ausziehen
31.07.2013, 09:36 UhrDas Amtsgericht Düsseldorf hat im Prozess um die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters zugunsten der Vermieterin entschieden.
Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Dies sei von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, dass Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer "unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung" führe.
Das Amtsgericht bestätigte damit die fristlose Kündigung eines Rentners, die die Vermieterin mit den Rauchgewohnheiten des langjährigen Mieters begründet hatte. Durch den starken Raucher würden andere Mieter unzumutbar belästigt. Der Gekündigte bestreitet dies. Er kann nun gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einlegen.
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Quelle: ntv.de, AFP