"Meine Anwältin hat wohl Fehler gemacht" Rauchender Mieter unterliegt vor Gericht
31.07.2013, 12:30 UhrDas Urteil im Prozess um den Rauswurf eines rauchenden Mieters ist gefallen: Die Kündigung sei rechtens, wenn das Rauchen die Nachbarn belästige, so das Amtsgericht Düsseldorf. Ob die Vorwürfe überhaupt gerechtfertigt sind, will der Richter gar nicht überprüfen.
Im Prozess um die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters hat das Amtsgericht Düsseldorf der Vermieterin Recht gegeben. Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, heißt es in dem Urteil. Dies sei von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, dass Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer "unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung" führe.
Dem Mieter und ehemaligen Hausmeister Friedhelm Adolfs war nach 40 Jahren die Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt worden. Die Vermieterin hatte argumentiert, Adolfs habe eineinhalb Jahre lang nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur gelüftet. Beschwerden und Abmahnungen habe er ignoriert. Mehrere andere Mieter hätten sich beschwert und in einem Fall auch ihrerseits mit Kündigung gedroht.
Der 75-jährige Mieter hatte das bestritten. Es habe sich lediglich ein Mieter im fünften Stock beschwert - weit entfernt von seiner Parterre-Wohnung. Außerdem könne er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei. Allerdings hatte seine Anwältin die Argumente erst nachträglich in das Verfahren eingeführt und das Gericht hatte sie als unentschuldigt verspätet nicht mehr zugelassen.
Mieter darf wohl erstmal bleiben
"Meine Anwältin hat wohl Fehler gemacht", sagte Adolfs, bekräftigte aber, nun in die Berufung ziehen zu wollen. Adolfs hatte vermutet, dass seine Wohnung in lukrativen Büroraum umgewandelt werden solle. Die Vermieterin hat nun sogar das Recht, die Wohnung noch vor dem Berufungsverfahren räumen zu lassen. Ihre Anwältin ließ aber erkennen, dass man davon zunächst wohl keinen Gebrauch machen werde.
"Unsere Erfolgsaussichten sind auch in der Berufung relativ groß", sagte die Anwältin der Vermieterin. Denn an den Fehlern der Gegenseite komme auch das Berufungsgericht nicht ohne weiteres vorbei. Hätte die Mieter-Anwältin rechtzeitig bestritten, dass eine unzumutbare Belästigung vorliegt, wäre es an der Vermieterin gewesen, dies zu beweisen. Diese hatte sich jedoch nur auf das Gewohnheitsrecht des Mieters berufen, der schon seit 40 Jahren in der Wohnung rauche.
Der zuständige Amtsrichter hatte schon vor Prozessbeginn durchblicken lassen, dass er die Klage für aussichtslos hielt und Adolfs Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen. Erst eine Beschwerde vorm Landgericht Düsseldorf brachte den Mieter weiter.
Persönliche Freiheit oder körperliche Unversehrtheit
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen reagierte zurückhaltend auf die Gerichtsentscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist: "Es ist nicht erstrebenswert, dass jemand nach 40 Jahren ausziehen muss", sagte DHS-Sprecherin Christa Merfert-Diete. "Andererseits muss man auch berücksichtigen, dass sich viele Menschen durch Zigarettenrauch belästigt fühlen." Auch eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch das Passivrauchen spiele eine Rolle.
Das Rauchen in der eigenen Wohnung gilt als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob "exzessives Rauchen" als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Außerdem hatten Gerichte Nichtrauchern, die sich durch Qualm belästigt fühlten, Mietminderungen zugesprochen.
Kein generelles Rauchverbot
Generell könne man Mietern das Rauchen in der Wohnung aber nicht verbieten, betont der Geschäftsführer des Eigentümerverbandes "Haus und Grund", Gerold Happ. Vermieter könnten rauchende Mieter aber von vornherein ablehnen. Außerdem könnten sie mit neuen Mietern vereinbaren, dass diese nicht in der Wohnung rauchen. Das gehe aber nur individuell, so Happ: "Ein formularmäßiges Rauchverbot im Mietvertrag ist unwirksam."
Nach Einschätzung von Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbundes ist das Amtsgerichtsurteil ohnehin nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar: "Es geht darum, dass eine Belästigung der Nachbarn eingetreten ist, weil der Rauch erheblich ins Treppenhaus gezogen ist."
Quelle: ntv.de, ino/AFP/dpa