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BGH bestätigt Urteil Schleuser von Flüchtlingen machen sich strafbar

Wer Flüchtlinge bei der illegalen Einreise unterstützt, macht sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) strafbar - unabhängig vom rechtlichen Status der eingeschleusten Ausländer. Das höchste deutsche Strafgericht bestätigte in Karlsruhe die Haftstrafen gegen zwei Männer, die syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen von Griechenland zur illegalen Einreise nach Deutschland verholfen haben.

Die Einreise sei aus einem sicheren Drittstaat erfolgt, erklärte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible. Der Umstand, dass es in Griechenland strukturelle Probleme bei der Durchführung von Asylverfahren gebe, ändere nichts an diesem Tatbestand. Die Flüchtlinge selbst blieben zwar aufgrund des Schutzes der Genfer Flüchtlingskonvention straffrei. Die Beihilfe zur illegalen Einreise bleibe aber unabhängig davon eine eigenständige Straftat.

Die beiden Männer waren vom Landgericht Essen 2013 wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu je drei Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH entschied, dass in einem der beiden Fälle die Auslieferungshaft in Griechenland auf die Haftdauer anzurechnen sei.

Die Essener Verteidigerin Susanne Rüsken zeigte sich enttäuscht vom BGH-Urteil. "Ich habe auch mit Blick auf noch laufende Verfahren eine andere Entscheidung erhofft", sagte die Anwältin eines der beiden Männer.

Für die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sagte deren Europareferent Karl Kopp, allenthalben werde das Vorgehen von Schleppern und Schleusern beklagt. Dem könne aber nur dann ein Ende gesetzt werden, "wenn Europa und die Nationalstaaten endlich bereit sind, den Flüchlingen und Schutzsuchenden einen gefahrenfreien Weg nach und innerhalb von Europa zu ermöglichen"

Quelle: ntv.de, dpa

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