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Plädoyer im Bushido-Prozess Abou-Chakers Verteidiger fordert Freispruch

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Knast oder Freispruch? Arafat Abou-Chaker am Freitag auf dem Weg ins Gericht.

Knast oder Freispruch? Arafat Abou-Chaker am Freitag auf dem Weg ins Gericht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Knapp dreieinhalb Jahre dauert der Prozess zwischen Rapper Bushido und seinem Ex-Kumpel Arafat Abou-Chaker bereits. Doch das Ende ist in Sicht: Das Urteil soll im Februar fallen. Wird es auf Freispruch lauten, wie Abou-Chakers Anwalt fordert?

Der Prozess zwischen Rapper Bushido und seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker ist in die heiße Phase eingetreten. Abou-Chakers Verteidiger Hansgeorg Birkhoff forderte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Berlin, seinen Mandanten vom Vorwurf der Straftaten gegen den Musiker freizusprechen.

Dass die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe vor allem auf Bushidos Schilderungen stütze, sei ein Kernproblem der Beweisaufnahme, so Birkhoff. Es komme nicht auf eine "fesselnde Erzählung" an, sondern auf die Beweislast. Abou-Chaker sei deshalb vom Vorwurf der versuchten schweren Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlichen Körperverletzung und schweren Untreue freizusprechen.

Im Zusammenhang mit heimlich aufgenommenen Gesprächen beantragte Birkhoff eine "sach- und anlassgerechte Strafe". Zudem stehe seinem Mandanten eine Entschädigung zu für rund zwei Wochen, die er zu Unrecht wegen möglicher Straftaten zulasten Bushidos im Januar 2019 in Untersuchungshaft gesessen habe. Das Gericht will sein Urteil jetzt am 5. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter Martin Mrosk erklärte.

Auch drei Brüder angeklagt

Der 47-jährige Abou-Chaker, der als Clan-Chef gilt, ist der Hauptangeklagte in dem seit fast dreieinhalb Jahren laufenden Prozess. Mitangeklagt sind drei seiner Brüder im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf den Aussagen des 45-jährigen Rappers, der inzwischen mit seiner Familie in Dubai lebt.

Bevor die Verteidiger am Freitag plädierten, reduzierte die Staatsanwaltschaft ihren Strafantrag für den Hauptangeklagten leicht. Statt einer Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten Haft, beantragte sie nun vier Jahre, drei Monate und eine Woche.

Hintergrund ist, dass Arafat Abou-Chaker zwischenzeitlich den noch offenen Restbetrag einer Geldstrafe bezahlt hat. Diese hatte Oberstaatsanwältin Petra Leister zunächst in ihren Strafantrag mit einbezogen. Für die Mitangeklagten hatte sie Gesamtstrafen beantragt, die von sieben Monaten auf Bewährung bis zu zwei Jahren und einem Monat Haft reichen.

Quelle: ntv.de, vpr/dpa

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