Anhörung gewährt Johnny Depp gibt keine Ruhe
03.02.2021, 10:29 Uhr
Johnny Depp will seinen Ruf wiederherstellen.
(Foto: imago images/UPI Photo)
Ende vergangenen Jahres weist das Gericht eine Klage von Johnny Depp gegen eine Boulevardzeitung ab. Ab diesem Moment darf das Blatt ihn ganz offiziell einen "Frauenschläger" nennen. Das will der Schauspieler nicht auf sich sitzen lassen. Nun ist ihm immerhin eine Anhörung gewährt worden.
Hollywood-Star Johnny Depp will offenbar weiter um seine Reputation kämpfen. Ein Londoner Gericht hatte Anfang November 2020 eine Klage des Schauspielers gegen die britische Boulevardzeitung "The Sun" abgewiesen. Depp und sein Anwaltsteam wollen weiterhin gegen das Urteil Berufung einlegen, und konnten nun angeblich einen ersten Erfolg verzeichnen.
Ein Richter am Berufungsgericht verfügte "Deadline" zufolge, dass Johnny Depp und sein Team eine mündliche Anhörung erhalten, die zwischen dem 15. und 31. März stattfinden und zwei Stunden dauern werde. In dieser Zeit können "weitere Beweise" vorgebracht werden.
Die Anwälte von Depps Ex-Frau Amber Heard haben zuvor offenbar noch Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Der Prozess gegen die "Sun" war zu einem weiteren Rosenkrieg zwischen Depp und Heard ausgeartet, die von 2015 bis 2017 verheiratet waren. Beide erhoben schwerwiegende Vorwürfe gegeneinander.
Erste Berufungsantrag abgelehnt
Depp hatte das Blatt verklagt, nachdem er im April 2018 in einem Artikel als "Frauenschläger" bezeichnet worden war. Es folgte ein 16-tägiger Prozess in London, der Richter kam zu dem Urteil, dass die Wortwahl "im Wesentlichen wahr" gewesen sei und befand, dass die News Group Newspapers, der die "Sun" gehört, dies "ausreichend bewiesen" habe.
Depps Anwälte beklagten Medienberichten zufolge anschließend, der Schauspieler habe keine faire Verhandlung erhalten und verlangten einen erneuten Prozess. Sie argumentierten vor dem Berufungsgericht, der Richter habe die vorgelegten Beweise von Depps Ex-Frau zu unkritisch akzeptiert, darüber hinaus habe er relevante Beweise ignoriert oder gar nicht erst zugelassen.
In dem öffentlich einsehbaren Antrag hieß es, Depp bete um Erlaubnis, gegen den Beschluss von Richter Nicol Berufung einlegen zu dürfen, doch das wurde abgelehnt. Wie "The Times" damals berichtete, erklärte der zuständige Richter, dass diese Berufung keine "vernünftige Aussicht auf Erfolg" habe.
Quelle: ntv.de, nan/spot