Gericht verhängt Ordnungsgeld Shindy schweigt im Bushido-Prozess
08.08.2022, 19:38 Uhr
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold? Rapper Shindy (l.) verweigerte als Zeuge mehrfach die Aussage.
(Foto: picture alliance/dpa)
Einst haben sie zusammen gerappt, nun sitzen sie gemeinsam im Gerichtssaal. So soll Rapper Shindy eigentlich im Prozess seines Ex-Kumpels Bushido gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker aussagen. Doch offenbar findet er, dass Schweigen Gold ist - und nimmt dafür sogar ein Ordnungsgeld in Kauf.
Im Prozess von Rapper Bushido gegen seinen früheren Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker ist gegen Sänger Shindy ein Ordnungsgeld verhängt worden. Grund ist das Schweigen des 33-Jährigen als Zeuge vor Gericht. Shindy, der mit bürgerlichem Namen Michael Schindler heißt, habe auf mehrere Fragen unbegründet eine Aussage verweigert, erklärte das Berliner Landgericht. Gegen den Musiker wurden 1000 Euro Ordnungsgeld verhängt, ersatzweise acht Tage Ordnungshaft. Der Anwalt des aus München angereisten Rappers kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an.
Shindy war zum inzwischen 75. Verhandlungstag im Prozess gegen Clanchef Abou-Chaker und drei seiner Brüder mit einem Zeugenbeistand erschienen. Der Rechtsanwalt erklärte, seinem Mandanten stehe ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Hintergrund sei ein gegen ihn laufendes Steuerstrafverfahren. Dabei gehe es um die Geschäftsbeziehungen zu Abou-Chaker und Bushido. Eine Entscheidung über einen weitergehenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf sechs Monate Beugehaft hat das Gericht zurückgestellt.
In dem Prozess geht es um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Bushido, der bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi heißt. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung. Nach Darstellung des Rappers sollen sein langjähriger Manager und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Sein Ex-Partner habe unberechtigte Zahlungen verlangt.
Kennen Sie Bushido?
Shindy müsse Fragen beantworten, die nicht im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren stehen, befand das Gericht. Ohne Grund habe er unter anderem auf die Frage, ob er Abou-Chaker und den Nebenkläger Ferchichi kenne, eine Aussage verweigert. Mit einer Beschwerde des Zeugen geht der Streit an das Berliner Kammergericht. Der Anwalt des 33-Jährigen erklärte, sein Mandant werde sich einer Entscheidung des Beschwerdegerichts beugen.
Der 43-jährige Bushido, der als Nebenkläger mit im Gerichtssaal saß, soll nach derzeitigen Planungen am 15. August als Zeuge zu einer Audiodatei befragt werden, die heimlich bei einem für das Verfahren entscheidenden Treffen zwischen ihm und seinem Ex-Manager angefertigt worden sein soll. Der Prozess wird am 10. August fortgesetzt.
Quelle: ntv.de, vpr/dpa