Das Bundeskartellamt feiert seinen 50. Geburtstag. Es wurde 1958 in der Zeit des Wirtschaftswunders gegründet.Bild 1 von 21 Die Basis der Behörde ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Es trat am 1. Januar 1958 in Kraft.Bild 2 von 21 Ziel des Gesetzes ist die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs. Der Verbraucher, aber auch andere Unternehmen, sollen vor überhöhten Preisen geschützt werden. Selbst wenn man sie sich leisten kann.Bild 3 von 21 Der Wettbewerb als Grundlage der sozialen Marktwirtschaft soll geschützt werden. Monopolisten oder unzulässige Preisabsprachen nimmt das Bundeskartellamt ins Visier.Bild 4 von 21 Seit den neunziger Jahren hat die Behörde viel damit zu tun, die Privatisierung ehemaliger Staatsbetriebe zu überwachen. Telekom, Post oder Stromkonzerne, keine einfache Aufgabe für das Kartellamt. Manche Monopole gibt es bis heute.Bild 5 von 21 Nach über 40 Jahren in Berlin zog die Behörde im Zuge des Bonn/Berlin-Gesetzes im Oktober 1999 an den Rhein nach Bonn.Bild 6 von 21 Das Bundeskartellamt nahm seine Arbeit im Januar 1958 auf. Heute arbeiten 300 Mitarbeiter für die Behörde, rund die Hälfte davon sind Juristen oder Ökonomen. Bisherige Präsidenten waren Eberhard Günther, Wolfgang Kartte, Dieter Wolf und Ulf Böge.Bild 7 von 21 Manche Aufgaben sind die Wettbewerbshüter auch los geworden. Die EU hat mit Neeli Kroes eine eigene Kommissarin für Wettbewerb. Hier werden Fälle bearbeitet, die über die Grenzen Deutschlands hinaus gehen.Bild 8 von 21 Und die sind nicht zimperlich. Das bekam ThyssenKrupp zu spüren. Wegen verbotener Absprachen unter Aufzugherstellern verhängte die EU ein Rekordbußgeld von 992 Millionen Euro. ThyssenKrupp bekam als Wiederholungstäter mit 479 Millionen Euro die höchste Strafe.Bild 9 von 21 Aber auch das Bundeskartellamt ist schon desöfteren eingeschritten. Die Telekom bekam zum Beispiel 2003 ein Bußgeld von 12,6 Millionen Euro wegen Verhinderung des Wettbewerbs in den Ortsnetzen aufgebrummt.Bild 10 von 21 Die Genehmigung von Übernahmen hat viele spektakuläre Fälle hervorgebracht. Kabel Deutschland etwa wurde 2004 verboten die lokalen Kabelbetreiber ish (Nordrhein-Westfalen), iesy (Hessen) und Kabel Baden-Württemberg zu übernehmen.Bild 11 von 21 2005 wurden 18 Industrieversicherer abgestraft, weil sie sich bei der Preisgestaltung abgesprochen hatten. Es wurde ein Bußgeld von insgesamt 130 Millionen Euro verhängt. Unter den Sündern waren auch viele Branchengrößen.Bild 12 von 21 Aber es gab auch Niederlagen für das Bundeskartellamt. Im Sommer 2002 untersagte die Behörde die Übernahme der Ruhrgas AG durch E.ON. Doch der damalige Wirtschaftsminister Müller schickte seinen Staatssekretär Tacke, die Fusion dennoch durchzupeitschen.Bild 13 von 21 Die Übernahme wurde trotz des Verbots durch eine Ministererlaubnis genehmigt. Kurz darauf wurde Müller Vorstand der Ruhrkohle AG, an der E.ON beteiligt ist. Staatssekretär Tacke wurde 2004 Vorstand beim Stromversorger STEAG, einer RAG-Tochter.Bild 14 von 21 Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Allerdings ist die Energiebranche seit der Privatisierung stets im Auge der Kartellbehörde geblieben. Der Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt funktioniert bis heute nur sehr bedingt.Bild 15 von 21 In Deutschland beherrschen vier große Konzerne den Markt. Sie haben auch die alleinige Gewalt über die Stromnetze. Deshalb hat das Bundeskartellamt immer wieder Untersuchungen wegen Preisabsprachen unternommen.Bild 16 von 21 Auch in der Medienbranche war das Kartellamt aktiv. Im Januar 2006 wurde die Übernahme von ProsiebenSat1 durch die Axel Springer AG verboten. Auch eine Klage half dem "Bild"-Verlag nichts. Die Meinungsmacht des Unternehmens wäre zu groß geworden.Bild 17 von 21 Im Oktober 2007 wurde die Bayer-Tochter Bayer Vital beschuldigt, die Preise von rezeptfreien Medikamenten, wie Aspirin, künstlich hochgehalten zu haben. Bayer dementierte und gab sich ansonsten kooperativ. Die Ermittlungen dauern an.Bild 18 von 21 Im Dezember 2007 wurde gegen ein Kartell von Flüssiggasherstellern eine Strafe von 208 Millionen Euro verhängt. Mindestens zehn Jahre lang hatten die Firmen ihren Kunden überhöhte Preise berechnet und sie am Wechsel des Anbieters gehindert.Bild 19 von 21 Auch beim Streit um den Post-Mindestlohn wurde das Kartellamt aktiv. Die Pin-Group hatte sich über die Einigung zum Mindestlohn beschwert. Doch die Wettbewerbshüter konnten nichts Illegales an dem Gesetz finden.Bild 20 von 21 Schließlich sind auch die Öl-Konzerne immer wieder im Visier des Bundeskartellamts. Bisher konnte den Multis aber nie etwas nachgewiesen werden. Schlecht für den Verbraucher. Dennoch sieht sich das Bundeskartellamt als erfolgreiche Behörde.Bild 21 von 21