Meinung

Streichung von Paragraf 219a Hört auf, von toten Babys zu reden

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Um das Abtreibungsrecht wird seit Jahrzehnten gestritten.

(Foto: imago images/Emmanuele Contini)

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Der Streit um das Werbeverbot diente viel zu lange als Ersatzdebatte für das Abtreibungsrecht. Dabei erleichtert seine Abschaffung keinen einzigen Schwangerschaftsabbruch, sondern stellt für Millionen Frauen ein Grundrecht wieder her: die Informationsfreiheit.

Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist Geschichte. Für die Frauen in Deutschland ist das ein Sieg - auch wenn längst nicht alle von ihnen das so sehen. Und das ist ihr gutes Recht. Eigentlich ging es nie um Werbung. Allein der Name des Paragrafen führte in die Irre. Es ging um sachliche Informationen zu einem Eingriff, über den inzwischen in zweiter Generation gestritten wird. Leider haben sich über die Jahre ideologische und religiöse Überzeugungen auch in die Debatte um die Abschaffung von Paragraf 219a gemischt, die dort eigentlich nichts verloren haben.

Wer sich schon einmal im Bekannten- oder Kollegenkreis zu dem Thema ausgetauscht hat, der weiß: Schnell geht es nicht mehr um die Frage, ob Ärztinnen und Ärzte darüber informieren dürfen, dass und wie sie Abbrüche vornehmen. Stattdessen streitet man plötzlich doch wieder über die Grenzen weiblicher Selbstbestimmung oder den Schutz des ungeborenen Lebens. Doch das Werbeverbot taugt nicht als Ersatzdebatte für das Abtreibungsrecht.

Es muss klar sein, worüber wir reden. Paragraf 219a erlaubte es, Ärztinnen und Ärzte strafrechtlich dafür zu belangen, wenn sie darüber informierten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Verfahren sie dabei anwenden. Prominent wurde der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Praxis-Website "sachliche Information zu einem medizinischen Eingriff" verbreitet hatte. Damit machte sie sich zur Zielscheibe militanter Abtreibungsgegner. Mit ihren Strafanzeigen haben sie nun das genaue Gegenteil dessen erreicht, was sie im Sinn hatten. Und das ist gut so.

Bessere Information ≠ mehr Abbrüche

Ungewollt schwangere Frauen müssen das Recht haben, auf Basis der bestmöglichen Informationslage eine solch schwerwiegende Entscheidung zu treffen. Es reicht nicht, ihnen zu sagen, wo die nächstgelegene Pro-Familia-Beratungsstelle ist. Sich erst einmal "unter dem Radar" bei Ärztinnen und Ärzten im Netz informieren zu wollen, muss legitim sein. Denn zur Wahrheit gehört auch: Schwangerschaftsabbrüche sind noch immer ein Tabuthema. Viele Frauen - gerade sehr junge - haben Hemmungen, sich in ihrer Situation zu offenbaren. Andere wollen mit der Frage, ob sie das Kind behalten wollen, schlicht allein sein. Auch ihnen helfen anonyme Informationsquellen.

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Im Übrigen ist es ein grundlegendes Missverständnis anzunehmen, dass die Beratung und Information über Abtreibungen automatisch zu mehr Abbrüchen führen würde. Bei Weitem nicht alle ungewollten Schwangerschaften werden frühzeitig beendet. In Deutschland ist rund ein Drittel aller Schwangerschaften ungewollt. Tatsächlich abgebrochen wurden 2021 aber nur 94.600. Warum sollten besser zugängliche Informationen (auch über mögliche Komplikationen des Eingriffs) nicht dazu führen, dass sich mehr Frauen gegen einen Abbruch entscheiden?

Dass Paragraf 219a so lange existiert hat, ist ein Grundübel in einer Gesellschaft, die sich in Fragen der Gleichberechtigung als besonders fortschrittlich feiert. Denn der Gesetzgeber warf nicht nur Ärztinnen und Ärzten vor, aus der Notlage ungewollt schwangerer Frauen Profit schlagen zu wollen. Er unterstellte Frauen auch, leichtfertig über Leben und Tod ihres Kindes zu entscheiden. Nicht wenige Menschen argumentieren bis heute, Frauen seien in einer Art hormonellen Umnachtung und beeinflusst durch "Werbung" gar nicht in der Lage, eine wohlbedachte Entscheidung zu treffen. Auch ihnen sei geraten, sich künftig besser zu informieren - gern auch auf der Homepage von Frau Hänel.

Quelle: ntv.de

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