Rente reichte nicht aus 82-jähriger Dealer kommt mit Bewährung davon
05.06.2023, 14:19 Uhr Artikel anhören
Nach 35 Jahren auf See muss der 82-Jährige mit rund 800 Euro Rente auskommen.
(Foto: dpa)
Wie schwer wiegen die Taten eines 82-jährigen Mannes, der sich des Marihuana-Handels in drei Fällen schuldig gemacht hat? Das Gericht lässt Milde walten: Trotz Vorstrafen gibt es nur eine Bewährungsstrafe. Der Grund: Der Ex-Seemann lebt mit kleiner Rente in Altersarmut.
Weil er mit Marihuana-Handel seine Rente aufbessern wollte, ist ein 82-Jähriger in Ostfriesland zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Auricher Landgericht sprach den ehemaligen Seemann aus Emden wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig.
Zuvor hatte der Rentner ein umfassendes Geständnis abgelegt. Demnach hatte er im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres mit mehreren Dutzend Gramm Marihuana gehandelt. Als Motiv gab der Rentner an, dass er - nachdem er 35 Jahre zur See gefahren war, teils auch als Kapitän - mit seiner Rente von rund 800 Euro nicht ausgekommen sei.
Fahnder des Zolls waren dem Mann laut der Staatsanwaltschaft durch einen Zufall auf die Spur gekommen, nachdem sie einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrolliert hatten. Der Angeklagte hatte ein langes Vorstrafenregister mit 24 Einträgen und einer laufenden Bewährungsstrafe in einer anderen Sache. Der zuständige Staatsanwalt argumentierte daher, dass eine Verurteilung der insgesamt drei Taten als minderschwere Fälle nicht in Betracht komme. Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
"Das ist die allerletzte Warnung"
Das sah das Gericht anders und folgte dem Antrag der Verteidigung. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem "Sonderfall" und erklärte, dass trotz der vielen Vorstrafen und der Bewährung von minderschweren Fällen ausgegangen werden könne. "Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebensumständen Sie das getan haben", sagte sie und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen Rückschlägen zu kämpfen hatte.
Die Richterin ermahnte den Rentner im Urteilsspruch dennoch, nachdem dieser zuvor bereits wegen Drogenhandels verurteilt worden war. "Das ist die allerletzte Warnung." Dem 82-Jährigen wird nun ein Bewährungshelfer gestellt. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.
Quelle: ntv.de, jog/dpa