Panorama

"Waffenfähiges Plutonium" Bank rügt Kunden wegen Zahlungsgrund

Es war eine ganz normale Überweisung, die ein Kunde im April 2012 auslöste. 40,02 Euro sollten fließen. Nur beim Zahlungsgrund erlaubte sich der Kunde einen Scherz. Das fand die Bank nicht lustig.

So eine Banküberweisung ist eine überschaubare Angelegenheit: Zahlungsempfänger, Kontonummer, Bankleitzahl, Betrag und schließlich der Verwendungszweck. Das war einem Bankkunden offenbar ein wenig langweilig, weshalb er in die letzte Zeile seines Zahlungsauftrages am 16. April 2012 "Waffenfähiges Plutonium" schrieb.

Wahrscheinlich ging er wie die allermeisten Menschen davon aus, dass bei Millionen Überweisungen, die jeden Tag in Deutschland gemacht werden, sowieso niemand irgendetwas davon wirklich liest. Das allerdings war ein Irrtum, wie der Kunde feststellen musste, als er Post von seiner Bank bekam.

Darin schrieb ihm das Geldinstitut: "Auch wenn wir davon ausgehen, dass der Verwendungszweck der Zahlung auch in Anbetracht des geringen Überweisungsbetrages scherzhaft gemeint ist, müssen wir dem Vorgang aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nachgehen." Der im vorliegenden Fall genutzte Verwendungszweck "Waffenfähiges Plutonium" könne nicht toleriert werden. Künftig solle der Kunde das "Verwendungszweckfeld im Zahlungsauftrag ausschließlich für sachliche Angaben zur Zahlung selbst" nutzen.

Harte Konsequenzen

Solle die Bank erneut auf eine Zahlung mit einem Verwendungszweck dieser Art aufmerksam werden, sehe man sich veranlasst, "geeignete Maßnahmen bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung zu ergreifen". Der Bankkunde postete das Schreiben bei Twitter und löste damit eine rege Diskussion aus. Wenn man sich durch die verschiedenen Kommentare liest, ist die Angabe kreativer Zahlungsgründe offenbar weit verbreitet.

Der nicht repräsentative Erfahrungsaustausch der Twitter-Gemeinde unter #verwendungszweck lässt demnach den Schluss zu, dass "Für sexuelle Gefälligkeiten" nicht nur unter Eheleuten ein anerkannter Zahlungsgrund ist. Auch "Danke für die Nutten und den Koks" wird bei vielen Banken akzeptiert, während andere schon bei "Nutten und Koks" stutzig werden. Wahrscheinlich wegen der fehlenden Höflichkeitsformel.

Viele der Follower spekulieren über die Echtheit des Briefs, was sie aber nicht davon abhält, ihre eigenen besten Zahlungsgründe anzugeben. Außerdem mutmaßen sie, welche Formulierungen wohl nicht gerügt werden. An der Spitze steht: "Nicht waffenfähiges Plutonium".

Quelle: ntv.de, sba

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen