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Kein Platz im Maßregelvollzug Berlin schenkt Clan-Mitglied vorzeitige Freiheit

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Bei längeren Freiheitsstrafen kann die Haft dabei aufgeteilt werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

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Im September 2021 verurteilt ein Berliner Gericht das Mitglied eines bekannten Clans für einen Raubüberfall zu sieben Jahren Haft. Ein gutes Jahr später weilt der Verurteilte aufgrund von Platzmangel bereits wieder in Freiheit. Immerhin: Die restliche Strafe verfällt laut der Staatsanwaltschaft nicht.

Ein nach einem Geldtransporter-Überfall verurteiltes Clan-Mitglied ist wegen Platzmangels im Maßregelvollzug aus der Haft entlassen worden. Der Beschluss zur Haftentlassung stammt vom 3. Februar, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt. "Der Verurteilte war dann mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen."

Nach Angaben des Berliner "Tagesspiegels" handelt es sich bei dem Betroffenen um ein Mitglied des bekannten Remmo-Clans. Er wurde im September 2021 für den Überfall auf einen Geldtransporter auf dem Berliner Ku'damm wegen des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde als Maßregel die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Bei längeren Freiheitsstrafen kann die Haft dabei aufgeteilt werden: Zunächst wird ein Teil der Freiheitsstrafe im Gefängnis abgesessen, dann folgt die Maßregel. Anschließend wird entschieden, ob der Verurteilte die Reststrafe weiter absitzen muss oder vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann.

Lange Warteliste

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Im konkreten Fall war die Zeit im Gefängnis beendet und der Verurteilte sollte in den Maßregelvollzug kommen. Dort seien allerdings keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden, sagt die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft. "Die Überführung scheiterte daran, dass das Krankenhaus des Maßregelvollzugs regelmäßig rückmeldete, noch keine Kapazitäten zu haben, auf die Warteliste verwies und bis Mitte Januar 2023 eine Aufnahme in den Maßregelvollzug nicht absehbar war."

Die Berliner Justiz konnte den Mann nach eigenen Angaben nicht länger in Haft festhalten. Man habe die zuständige Gesundheitsverwaltung mehrfach auf die Probleme hingewiesen, sagt die Sprecherin. Eine Verlegung in ein anderes Bundesland wäre theoretisch möglich gewesen, die Situation in anderen Bundesländern sei aber "vergleichbar schwierig". Die restliche Strafe des Verurteilten verfällt durch die Freilassung aber nicht, wie die Sprecherin sagte. Er werde zu gegebener Zeit wieder vorgeladen.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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