Unmoralische Angebote "Biete Zimmer gegen Sex"
13.04.2017, 18:44 Uhr
Freiwild im Miet-Dschungel?
(Foto: imago/wolterfoto)
Die Kleinanzeigen bewegen sich im Grenzbereich zur Kriminalität, doch sie sind in Großbritannien immer häufiger zu finden: Auf Wohnungsportalen werden "unartige Mädchen" gesucht - im Gegenzug bieten die Vermieter ein Zimmer an.
Vor allem Studenten und Auszubildende suchen oft vergeblich nach bezahlbaren Wohnraum. Das versuchen nicht nur Betrüger auszunutzen. Ganz besonders schamlose Angebote begegnen jungen Frauen bei ihrer Suche: "Biete Zimmer gegen Sex" - so steht es offenbar immer öfter in Kleinanzeigen im Internet. In Großbritannien haben Wohltätigkeits- und Obdachlosenorganisationen die zunehmende Anzahl dieser unmoralischen Angebote jetzt kritisiert.
Wie die britische BBC berichtet, seien allein auf der Wohnungsseite der Plattform Craigslist täglich im Schnitt bis zu 100 solcher Anzeigen zu finden. Laut Angaben der Organisation Unseen, die sich gegen moderne Sklaverei und Ausbeutung einsetzt, sind diese Anzeigen zwar nicht illegal, bewegen sich aber im Grenzbereich zur Kriminalität. Unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit würden "besonders gefährdete Menschen ausgenutzt, die scheinbar keine andere Wahlmöglichkeit sehen". Wer solche Abmachungen einginge, mache sich abhängig und sei anfälliger für Gewalt und Missbrauch.
Die Wohnungsbesitzer formulieren ihre Anzeigen der BBC zufolge sehr explizit. So werde zum Beispiel nach "unartigen Mädchen" gesucht, ein Vermieter schrieb konkret, dass ihm ein Mal wöchentlich Sex genug sei, dann biete er im Gegenzug ein Zimmer mit Warmmiete an. Im Interview mit der BBC rechtfertigten die Vermieter ihr Verhalten. Beide Seiten würden von der Vereinbarung profitieren und sie ganz bewusst eingehen. Das sei dann nichts anderes als eine Sexfreundschaft.
Die Obdachlosen-Organisation Centrepoint fordert nun, dass die Anbieter von Wohnungsinseraten einem freiwilligen Verhaltenskodex folgen und solche Anzeigen entfernen sollten. Ein britischer Parlamentarier kündigte angesichts des BBC-Berichts eine Prüfung an, ob künftig Website-Betreiber nicht auch gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, solche Inhalte zu löschen.
Quelle: ntv.de, dsi