Panorama

Nach zwei Monaten auf der Flucht Entflohener Mörder wird in Belgien gefasst

Die zuständige Staatsanwaltschaft wollte zunächst die Öffentlichkeit von der Fahndung ausschließen und hat damit eine Kontroverse ausgelöst.

Die zuständige Staatsanwaltschaft wollte zunächst die Öffentlichkeit von der Fahndung ausschließen und hat damit eine Kontroverse ausgelöst.

(Foto: dpa)

Ein Straftäter macht sich im Juni während seines begleiteten Freigangs im rheinland-pfälzischen Diez auf und davon. Zwei Monate ist er verschwunden und hat es am Ende sogar bis über die Grenze geschafft.

Nach knapp zwei Monaten auf der Flucht ist ein verurteilter Mörder und Vergewaltiger aus der Justizvollzugsanstalt Diez in Belgien gefasst worden. Der Mann, der am 7. Juni bei einem begleiteten Freigang im hessischen Limburg geflohen war, wurde in Brüssel festgenommen, wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal und das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz mitteilten.

Zuvor habe ihn ein LKA-Zielfahndungskommando lokalisiert. Dabei habe man die Spur des Mannes von Deutschland über Belgien nach Frankreich, Spanien und wieder zurück nach Belgien verfolgt. Weil die Staatsanwaltschaft erst nach einem Medienbericht die Öffentlichkeit informierte, hatte es Diskussionen über das richtige Vorgehen in einem solchen Fall gegeben. Auch der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin geriet in die Kritik.

Restrisiko bleibt immer

Vor dem Rechtsausschuss verteidigte der FDP-Politiker den Ausgang des Mannes. "Man kann letztlich das Risiko nicht völlig ausschließen", sagte er. Das Gericht habe nach den Feststellungen des Gutachters der JVA den Auftrag erteilt, entsprechende Lockerungsmaßnahmen durchzuführen.

Der Mann, der 1995 in Ludwigshafen eine Frau erstochen hatte, war 1999 vom Landgericht Frankenthal wegen Vergewaltigung und Mord zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. Der Mann saß seit 2000 im Gefängnis Diez ein. Im Jahr 2014 prüfte das Gericht turnusgemäß, ob nach 15 Jahren eine Entlassung möglich ist, lehnte dies aber nach Mertins Angaben ab: Eine Gutachterin sah ein moderates bis mittleres Rückfallrisiko für sexuelle Gewaltdelikte.

Kritik für Fahndungsvorgehen

Im Januar 2016 lehnte das Gericht dem Minister zufolge erneut eine Entlassung des Mannes ab. Dieselbe Gutachterin sah bei ihm eine mittlere Wahrscheinlichkeit für Vergewaltigung etwa bei fehlender Arbeit oder Einsamkeit, besonders bei Kränkung und erst recht bei einer Trennung. Das Gericht ermahnte die JVA Diez aber eindringlich, Lockerungen des Vollzugs einzuleiten.

Von der Flucht des damals 47-Jährigen am 7. Juni wurde Mertin intern erst fünf Tage später informiert. "Das ist ein Fehler, der so nicht vorkommen darf", sagte der Minister am Rande der Sitzung. "Es war eine Fehleinschätzung des Mitarbeiters. (...) Es wird auch in Zukunft nicht mehr vorkommen." Personelle Konsequenzen wolle er nicht ziehen. Die Flucht von Straftätern aus dem gelockerten Vollzug ist kein Einzelfall. 5 von 16 Straftätern, die seit Januar 2016 nicht zurückkamen, seien noch flüchtig, sagte Mertin vor dem Ausschuss.

Quelle: ntv.de, sro/dpa

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