Panorama

Klage gegen Versicherung Goldmünzen-Eigentümer scheitert vor Gericht

Die Goldmünze "Big Maple Leaf" ist bislang nicht wieder aufgetaucht.

Die Goldmünze "Big Maple Leaf" ist bislang nicht wieder aufgetaucht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Vor drei Jahren stehlen Einbrecher eine 100 Kilogramm schwere Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin. Da der Eigentümer nur zum Teil für den Verlust entschädigt wird, zieht er vor Gericht. Doch die Richter geben der Versicherung recht.

Der Eigentümer der vor drei Jahren aus dem Berliner Bode-Museum gestohlenen Goldmünze ist mit einer Klage gegen den Versicherer gescheitert. Das Landgericht Berlin wies die auf Zahlung einer Versicherungssumme von mehr als drei Millionen Euro gerichtete Klage ab. Der Eigentümer wurde bisher nur zum Teil entschädigt und klagt auf Zahlung des vollen Werts. Er kann gegen das Urteil noch Berufung vor dem Kammergericht einlegen.

Der Diebstahl der Münze mit einem Verkaufswert von 3,75 Millionen Euro hatte Ende März 2017 weltweit Schlagzeilen gemacht. Im Februar wurden in einem Strafprozess drei von vier Angeklagten wegen des Diebstahls der 100 Kilogramm schweren Goldmünze zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Gegen einen der Männer verhängte das Berliner Landgericht drei Jahre und vier Monate Haft, gegen zwei andere jeweils vier Jahre und sechs Monate. Der vierte Angeklagte wurde freigesprochen.

Parallel dazu läuft das Zivilverfahren um die Klage des Eigentümers. Die beklagte Versicherung zahlte diesem laut Landgericht nur 20 Prozent der Versicherungssumme aus. Der Eigentümer fordert vor Gericht die Zahlung von weiteren 3,36 Millionen Euro plus Zinsen.

Das Landgericht wies diese Klage mit der Begründung ab, dass kein versicherungsvertraglicher Leistungsanspruch bestehe. Zwar stelle der Diebstahl der Goldmünze ein versichertes Ereignis dar. Die Versicherung müsse aber wegen einer erhöhten Gefahr keine Leistungen zahlen. Im Bode-Museum sei die elektronische Öffnungsüberwachung des bei dem Einbruch benutzten Fensters "seit einem versicherungsrechtlich nicht unerheblichen Zeitraum defekt" gewesen, erklärte das Gericht.

Dies habe zu einer rechtlich relevanten Erhöhung des versicherten Risikos geführt. Das reduzierte Sicherheitsniveau sei vom Bode-Museum auch nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen kompensiert worden. Diese Gefahrenerhöhung müsse sich auch der Eigentümer der Goldmünze zurechnen lassen.

Quelle: ntv.de, jpe/AFP

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