Widersprüche im Mordprozess Wie alt ist Hussein K. wirklich?
05.09.2017, 13:39 UhrEr soll in Freiburg eine Studentin vergewaltigt und ermordet haben. Vor Gericht sagt Hussein K. zwar aus - trotzdem bleibt vieles unklar und widersprüchlich. Vor allem sein Alter.
Die Tat hat über die Grenzen Freiburgs hinaus für Entsetzen gesorgt. Jetzt sitzt Hussein K. auf der Anklagebank. Der Mann, der die 19-jährige Studentin Maria L. erst vergewaltig und dann qualvoll sterben lassen haben soll.
Zum Beginn des Verfahrens kündigte der Anwalt des Angeklagten, Sebastian Glathe, unerwartet an, dass sich sein Mandant äußern werde. Er beantragte zugleich, die Öffentlichkeit bei den Aussagen des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen auszuschließen. Diesem Antrag folgte das Gericht zum Teil. Die Richter entschieden, dass die Öffentlichkeit bei Angaben zum Besuch einer Koranschule, zu den genauen Gründen für seine Ausreise und zur "Sexualbiografie" ausgeschlossen wird.
K. schilderte zunächst drei Stunden lang seinen Lebensweg bis zu seiner Ankunft und den ersten Monaten in Deutschland. Er gab an, in Afghanistan geboren und 19 Jahre alt zu sein. Seine Herkunft war bislang nicht eindeutig geklärt, an verschiedenen vorliegenden Altersangaben gab es erhebliche Zweifel. Der Angeklagte räumte nun ein, dass er bei seiner Ankunft in Deutschland Ende 2015 angegeben habe, 16 Jahre alt zu sein. Tatsächlich sei er 18 Jahre alt gewesen. Er habe zur Schule gehen wollen, sagte der junge Flüchtling beim Freiburger Landgericht. "Wenn man minderjährig ist, ist die Situation in Deutschland besser." Richter und Staatsanwaltschaft fragten dennoch mehrfach und detailliert nach seinem Alter zu verschiedenen Zeitpunkten in seinem Leben und brachten dabei auch Zweifel an seinen Angaben zum Ausdruck.
Viel Haschisch, viel Alkohol
Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Das Alter spielt eine entscheidende Rolle in dem Verfahren, weil auch das Strafmaß davon beeinflusst werden könnte. Vor dem Landgericht wird vor der Jugendkammer verhandelt. Auch Heranwachsende, die schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, können nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Nach eigener Darstellung ging K. etwa im Alter von zwölf oder 13 Jahren zunächst in den Iran, wo sein älterer Bruder lebte. Dort arbeitete er demnach schwarz in einer Metallfabrik, bevor er in die Türkei flüchtete. Von dort aus gelangte er schließlich nach Griechenland. Dort saß er auch im Gefängnis, zu den genauen Gründen dazu wollte er sich zunächst nicht äußern. Im Vorfeld war die Rede davon, dass er wegen einer Gewalttat an einer Frau in Haft saß.
Nach seiner Haftentlassung flüchtete er laut seiner Schilderung über Serbien und Österreich nach Deutschland. Er habe eigentlich nach Schweden reisen wollen, sagte K. vor Gericht. Er kam aber nach Freiburg, wo er schließlich bei einer Familie lebte und auch eine Schule besuchte. Vor und nach der Schule habe er viel Haschisch geraucht und viel Alkohol getrunken, sagte der Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft legt dem im Dezember festgenommenen K. Mord und schwere Vergewaltigung zur Last. Er soll die 19-jährige Maria L. im Oktober vergangenen Jahres vergewaltigt und danach bewusstlos in den Fluss Dreisam gelegt haben, wo sie ertrank.
Quelle: ntv.de, dsi/AFP