Panorama

Autopilot auf A70 überlistet? Tesla-Fahrer schläft bei 110 km/h am Steuer

Die Polizei nahm dem Beschuldigten seinen Führerschein umgehend ab. Ob er ihn wiederbekommt, muss nun ein Gericht entscheiden.

Die Polizei nahm dem Beschuldigten seinen Führerschein umgehend ab. Ob er ihn wiederbekommt, muss nun ein Gericht entscheiden.

(Foto: IMAGO/Fotostand)

Autopiloten dürfen auf Deutschlands Straßen zwar die Kontrolle übernehmen - aber nur, wenn dabei ein Fahrer aufmerksam bleibt. Auf der A70 in Bayern zieht die Polizei nun einen 45-Jährigem aus dem Verkehr, der hinter dem Steuer schläft. Bei Tempo 110 und trotz anhaltendem Hupen.

Ein 45-jähriger Mann hat sich in Bayern einen unpassenden Ort für ein Mittagsschläfchen ausgesucht: den Fahrersitz seines Autos während einer Fahrt über die Autobahn A70 bei Bamberg. Zwar hatte der Mann während des Nickerchens den Autopiloten seines Tesla-Wagens aktiviert, wie die Polizei mitteilte. Dies bewahrte ihn aber nicht davor, dass die Polizei eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen ihn erstattete.

Das Fahrzeug habe sich bei konstant 110 Kilometern pro Stunde und exakt gleichbleibendem Abstand zum vorausfahrenden Streifenwagen auf der Autobahn in Richtung Bayreuth bewegt, so die offizielle Mitteilung. Die Polizeistreife habe 15 Minuten lang erfolglos versucht, den 45-Jährigen mit Hupen und Anhaltesignalen zu wecken.

"Die Beamten stellten hierbei fest, dass der Tesla-Fahrer mit geschlossenen Augen im Sitz lehnte und sich seine Hände nicht am Lenkrad befanden", erklärte die Polizei. "Dies erhärtete den Verdacht, dass er dem Autopiloten das Steuer überlassen hatte und eingeschlafen war." Bis zur Gerichtsentscheidung in der Angelegenheit müsse der Mann auf seinen Führerschein verzichten.

Im Fußraum fanden die Beamten den Angaben zufolge ein sogenanntes Lenkradgewicht. Diese Vorrichtung wird an das Lenkrad angebracht, um eine Sicherheitsfunktion des Fahrzeugs auszutricksen, indem vorgetäuscht wird, dass sich die Hand am Steuer befindet. Erschwerend kam hinzu, dass der Mann "drogentypische Auffälligkeiten" zeigte, wie die Polizei weiter mitteilte. Aufgeflogen war die Sache, als eine Polizeistreife den Fahrer am Mittwochmittag einer Verkehrskontrolle unterziehen wollte.

Seit 2017 regelt in Deutschland ein eigenes Gesetz das automatisierte Fahren mit Autopilot. Demnach dürfen automatisierte Systeme "die Fahraufgabe unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen", wie es auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums heißt. "Ein Fahrer ist dabei aber weiterhin notwendig."

(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 29. Dezember 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, tsi/AFP/dpa

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