Panorama

Fäkalien in Blutbahn gespritzt Scheinbar liebevolle Mutter quält Sohn

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Als ihr kleiner Sohn schwer krank wird, wacht sie ständig an seinem Bett, anscheinend voller Sorge und Liebe. Tatsächlich soll die 30-Jährige dem Kind gefährliche Bakterien gespritzt haben. Was geht in dieser Mutter vor?

Sie soll ihren dreijährigen Sohn über Monate hinweg mit verseuchten Spritzen gequält haben. Jetzt muss sich die 30-jährige Frau vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Mutter habe ihrem Kind mit Fäkalien, Speichel oder Blumenwasser vermischte Substanzen unter die Haut oder in die Blutbahn gespritzt, heißt es in der Anklageschrift. Der Junge bekam demnach heftige Schmerzen, Fieberschübe und Abszesse, sein Blutdruck fiel ab und die Sauerstoffsättigung seines Blutes sank. Er lag mehrfach im Krankenhaus, zeitweise befand er sich in Lebensgefahr auf der Intensivstation.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte unter dem sogenannten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet. Dabei macht ein Mensch einen anderen bewusst krank oder täuscht eine Krankheit vor, um Zuwendung zu erreichen. Die Mutter war stets an der Seite ihres Kindes. Wenn sich sein Zustand besserte und es nach Hause entlassen wurde, gab ihm die Mutter nach Darstellung der Staatsanwaltschaft erneut eine verseuchte Injektion.

Ärzte dachten an Krebserkrankung

Die Ärzte gingen schließlich von einer Krebserkrankung aus und planten eine Knochenmarkstransplantation mit Chemotherapie. Dann aber fiel das Verhalten der 30-Jährigen auf, die Ärzte stellten sie zur Rede und trennten sie von dem Kind. Zwei Wochen später war das Kind wieder zu Hause, mit normalen Blutwerten. Nach Verlesung der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit von dem Verfahren aus. Zur Begründung der Kammerentscheidung erklärte das Gericht, in dem Verfahren werde auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung erörtert werden. Dabei könnten intime Details aus dem absoluten Kernbereich der Persönlichkeit zur Sprache kommen.

Ob die 30-Jährige vermindert schuldfähig ist, muss das Gericht aufgrund von Gutachten feststellen. "Wir gehen davon aus, dass sie nicht schuldunfähig ist", hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn erklärt. Die zierliche Frau mit langen braunen Haaren verbarg sich vor den Blicken der Zuschauer und Pressevertreter.

Sollte die Mutter schuldig gesprochen werden, drohen ihr wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Erziehungspflicht zwischen einem und 15 Jahren Haft. Das Gericht hat vier weitere Verhandlungstermine angesetzt. Mit einer Urteilsverkündung wird Anfang Oktober gerechnet.

Quelle: ntv.de, dsi/dpa

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