Panorama

Kind in Silvesternacht erschossen Todesschütze wird der Prozess gemacht

Das Opfer war in dem Ort zu Besuch.

Das Opfer war in dem Ort zu Besuch.

(Foto: dpa)

Zunächst können es die Menschen in Unterschleichach kaum fassen. Ein Mädchen wird in der Silvesternacht in ihrem kleinen Ort von einer Kugel getroffen und stirbt. Dann stellt sich heraus, es war kein Unfall. Nun steht der mutmaßliche Schütze vor Gericht.

Janina M. wäre in diesem Jahr zwölf Jahre alt geworden und in die sechste Klasse versetzt worden. Doch das Mädchen starb in der vergangenen Silvesternacht im fränkischen Unterschleichach durch einen Kopfschuss. Wenige Tage später fasste die Polizei den mutmaßlichen Täter. Heute beginnt der Prozess gegen den 53-Jährigen.

Dass in dem friedlichen Ort mit gerade mal 455 Einwohnern irgendjemand absichtlich auf Menschen und sogar ein Kind geschossen haben könnte, sei beim besten Willen nicht vorstellbar, hatte Bürgermeister Thomas Sechser nach der Tat völlig schockiert gesagt. Doch genau so steht es nun in der Anklageschrift.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft fühlte sich der Angeklagte Roland E. von der Lebensfreude der feiernden Menschen gestört. Er selbst war auf seinem Sofa eingeschlafen und erst wach geworden, als seine Nachbarn das Neue Jahr feierten. Also ging der alleinstehende Kraftfahrer kurz nach Mitternacht in den Keller, holte sich einen Revolver und feuerte drei oder vier Mal wahllos auf diejenigen, die mit Böllern das neue Jahr begrüßten.

Opfer hatte keine Chance

Eine der Kugeln traf Janina, die den Silvesterabend ohne die Eltern bei ihrer Freundin verbringen durfte. Das Geschoss drang bis in das Gehirn des Kindes, Janina starb noch am Neujahrsmorgen trotz einer Notoperation im Krankenhaus.

Die Ermittler kamen dem Mann auf die Spur, weil er sich bei seiner Aussage, wie er den Silversterabend verbrachte, in Widersprüche verwickelt hatte. Weil zunächst keinerlei Motiv zu erkennen war, zogen sich die Ermittlungen bis zur Festnahme des Verdächtigen fast zwei Wochen. Ermittelt wurde E. schließlich, nachdem alle 60 Waffenbesitzer in dem kleinen Ort überprüft wurden. Die Tatwaffe besaß er wie drei weitere legal, obwohl er schon lange nicht mehr im Schützenverein aktiv und als psychisch labil bekannt gewesen sein soll.

Er sei fast erleichtert gewesen, berichteten die Ermittler, die ihn schließlich an seinem Arbeitsplatz festnahmen. Zuvor hatte Janinas Mutter im Fernsehen an den zu diesem Zeitpunkt unbekannten Täter appelliert, die Verantwortung zu übernehmen und sich zu stellen. Gegenüber den Beamten gestand er die Schüsse, bestritt aber die Absicht, jemanden zu töten. E. war laut Anklage frustriert über die Trennung von seinem Sohn, der seit mehreren Jahren bei seiner früheren Lebensgefährtin lebte. Auch in seinem Heimatort hatte er kaum soziale Kontakte.

Für die Festsetzung einer Strafe wird von zentraler Bedeutung sein, ob der Mann auf die Menschen zielte oder nicht. Die Anklage lautet auf Mord, angesetzt sind fünf Verhandlungstage. Im Prozess muss auch geklärt werden, ob der Angeklagte möglicherweise Medikamente genommen hatte oder sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand.

Quelle: ntv.de, sba

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