Verfassungsschutz will mehr Rechte Altersgrenze bei Speicherung soll sinken
06.05.2016, 06:53 Uhr
Die mutmaßlichen Attentäter vom Sikh-Gebetshaus in Essen sind erst 16 beziehungsweise 17 Jahre alt.
(Foto: dpa)
Hätte der Geheimdienst Anschläge verhindern können, wenn er Daten auch von Jugendlichen unter 16 speichern dürfte? Bislang ist das verboten. Der Thüringer Verfassungsschutz-Chef will das ändern.
Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan J. Kramer, dringt darauf, künftig auch Daten von minderjährigen Extremisten unter 16 Jahren vom Verfassungsschutz speichern zu lassen. "Wir haben ein massives Problem", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" und verwies als Beispiel unter anderem auf den Fall der 15-jährigen Safia S., die Ende Februar in Hannover einen Bundespolizisten niedergestochen hatte.
Auch der Sprengstoffanschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen sei ein Beispiel dafür, "dass Minderjährige nicht nur radikalisiert, sondern instrumentalisiert werden zu Waffen", sagte Kramer. In dem Fall waren zwei 16-Jährige und ein 17-Jähriger festgenommen worden. Solche Radikalisierungsprozesse müssten frühzeitig erkannt und festgehalten werden, forderte Kramer. "Ich sehe im Moment keine andere Alternative, als dass man diese Altersgrenze wird senken müssen."
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hatte die Politik am Montag aufgefordert, für eine neue Rechtsgrundlage zu sorgen, damit seine Behörde auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die etwa nach Syrien ausreisen, im Blick haben könne. Dem Verfassungsschutz seien mehrere Fälle bekannt, in denen Kinder und Jugendliche alleine oder mit ihren Familien nach Syrien oder in den Irak gereist seien, doch die Behörde dürfe nicht einmal ihre Namen speichern.
SPD besteht auf "engen Grenzen"
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", er finde die Forderung von Maaßen "vollkommen nachvollziehbar und berechtigt". Wenn die SPD mitmache, "kriegen wir eine Gesetzesänderung mit Sicherheit schnell hin".
Eine Gesetzesänderung dürfe "nur unter sehr engen Voraussetzungen" erfolgen, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, dem Blatt. "Wir brauchen einen engen Rahmen für die Anlässe und ebenfalls einen engen Rahmen für die Speicherfristen."
Quelle: ntv.de, mbo/AFP