Politik

Widerstand der Grünen gebrochen Ampel einigt sich bei Bezahlkarte für Flüchtlinge

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Eine von drei Optionen.

Eine von drei Optionen.

(Foto: dpa)

Künftig soll verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Asylsuchende sollen Sozialleistungen daher auf eine Bezahlkarte gezahlt bekommen. Die Bezahlkarte ist aber nur eine von drei Optionen.

In der Bundesregierung gibt es laut einem Medienbericht eine Einigung über eine bundesgesetzliche Regelung für eine Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Das bestätigte die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen. Demnach wurde die regierungsinterne Ressortabstimmung für eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes eingeleitet. Darin werde die Bezahlkarte als künftig eine Option genannt, neben Geldleistungen oder Sachleistungen als weitere Möglichkeiten.

Bisher ist im Gesetz vorgesehen, dass der Bedarf von Asylsuchenden außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen vorrangig durch Geldleistungen zu decken ist. Künftig sollen Sachleistungen oder Bezahlkarten gleichrangige Optionen sein. Die Bezahlkarten sollen dem Bericht zufolge an alle betroffenen Erwachsenen ausgegeben werden. Ob Bargeld von der Karte abgehoben werden kann und wenn ja, wie viel, sollen demnach die Bundesländer eigenständig regeln. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen.

Mehr zum Thema

14 der 16 Bundesländer einigten sich Ende Januar auf gemeinsame Standards und begannen mit den Vorbereitungen zur Einführung der Bezahlkarte. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollten separat eine Bezahlkarte mit teilweise anderen Regelungen einführen, daher wurde der Ruf nach einger Regelung auf Bundesebene lauter.

Die Grünen hatten sich bisher gegen eine gesetzliche Neuregelung gewehrt, weil diese nicht notwendig sei. Ein Streitpunkt war dabei auch die Frage, wie mit Asylbewerberinnen und -bewerbern verfahren wird, die nach 18 oder künftig 36 Monaten Aufenthalt Leistungen in Höhe des Bürgergeldes bekommen. Dies solle nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden, ebenso der Umgang mit Erwerbstätigen sowie mit Studierenden oder Auszubildenden.

Quelle: ntv.de, mba/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen