Politik

Syrien-Kämpfer steht vor Gericht Angeklagter distanziert sich vom Islamismus

Der Prozess begann unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen.

Der Prozess begann unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen.

(Foto: dpa)

Harun P. kämpfte mehr als ein Jahr in Syrien in einer terroristischen Miliz. Nun steht er vor Gericht. Die Vorwürfe der Anklage weist er jedoch zurück. Gleich zum Auftakt verliest sein Anwalt eine Erklärung.

In einem Terrorprozess in München hat sich der Angeklagte zum Auftakt des Verfahrens von radikalem Islamismus und Dschihad distanziert. Er habe nicht die von der Bundesanwaltschaft behauptete Zielsetzung, hieß es in einer Erklärung von Harun P., die sein Anwalt im Prozess vor dem Oberlandesgericht vorlas. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte er sich zunächst nicht. Er erklärte sich aber bereit, umfassend auszusagen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 27-jährigen gebürtigen Münchner vor, als Mitglied der Gruppe "Junud Al-Sham" am Terror in Syrien beteiligt gewesen zu sein. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland lehne er demnach ab. Der Name der Gruppe bedeutet übersetzt so viel wie "Die Soldaten Syriens". Der Mann muss sich wegen gemeinschaftlichen Mordes, versuchter Anstiftung zum Mord und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Syrien verantworten.

P. soll laut der Anklage der Bundesanwaltschaft im September 2013 nach Syrien ausgereist sein und sich dort der Terrorgruppe angeschlossen haben. Nach einer Ausbildung an Waffen und in Nahkampftechnik soll er sich im Februar 2014 an einem Angriff auf das Zentralgefängnis in Aleppo beteiligt haben. Bei diesem mit 1600 Kämpfern geführten Angriff wurden der Anklage zufolge mindestens zwei Regierungssoldaten und fünf Gefängnisinsassen getötet. P. soll dabei selbst mehrere Schüsse abgegeben haben.

Rückkehr aus unbekannten Gründen

Außerdem soll P. seinen Vorgesetzten vorgeschlagen haben, ein 16-jähriges Mädchen ermorden zu lassen. Die auf eigene Faust aus Deutschland nach Syrien ausgereiste Teenagerin war von P. zufällig in Syrien ohne Verschleierung gesehen worden. P. fürchtete laut Anklage, dass das Mädchen ihn nach seiner Rückkehr bei den deutschen Sicherheitsbehörden anzeigen könnte. Die Vorgesetzten der "Junud al-Sham" hätten den Vorschlag zur Ermordung aber nicht weiter verfolgt.

P. hatte aus noch unbekannten Gründen im März Syrien wieder verlassen. Er war auf seinem Rückweg nach Deutschland am 1. April 2014 in Prag festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Prozess begann unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen. Die Justizbeamten an der Sicherheitsschleuse trugen schusssichere Westen, vor Prozessbeginn wurde der Gerichtssaal mit einem Bombenspürhund durchsucht.

Quelle: ntv.de, mli/AFP/dpa

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