Streit um Rente mit 63 Arbeitgeberchef verlangt Abschaffung
13.07.2015, 10:13 UhrDie Arbeitgebervereinigung BDA gibt hinsichtlich der Rente mit 63 keine Ruhe. Ihr Präsident Kramer beklagt, dass bereits rund 100.000 Arbeitskräfte verloren gegangen seien. Er spricht sich erneut gegen die "Rentengeschenke" aus.
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten die Abschaffung der Rente mit 63 gefordert. "Wenn die Koalition den Fachkräftemangel wirklich ernst nimmt, müsste sie die abschlagsfreie Rente ab 63 abschaffen", sagte der Präsident der Arbeitgebervereinigung BDA der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Die "Rentengeschenke" machten die Anstrengungen der Arbeitgeber zunichte, mehr Ältere zu halten oder neu einzustellen.
"Durch die abschlagsfreie Rente ab 63 sind uns bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten rund 100.000 Arbeitskräfte verloren gegangen, darunter viele dringend benötigte Fachkräfte", sagte Kramer dem Blatt. Dem Bericht zufolge stützt er sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei den 63- bis 65-Jährigen von Mitte 2014 bis März 2015 um 40.000 zurückging.
Im Vorjahreszeitraum war die Zahl noch um 36.000 gestiegen - entsprechend einem längerfristigen Trend. Wird die Differenz von insgesamt 76.000 Arbeitskräften in dem Dreivierteljahr auf ein Jahr hochgerechnet, könnte die Marke von 100.000 Arbeitskräften erreicht sein.
Problem Hinzuverdienstgrenze
Grundsätzlich solle die Hinzuverdienstgrenze bei Renten abgeschafft werden, forderte der Arbeitgeberpräsident weiter. "Es muss in der Regel möglich sein, dass ein Rentner eine Arbeit aufnimmt, ohne dass ihm deshalb die Rente gekürzt wird."
Bisher besteht diese Möglichkeit nur nach Erreichen des regulären Rentenalters. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze - die derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigt - kann neben einer Altersrente nur begrenzt hinzuverdient werden. Je nach Höhe des Hinzuverdienstes wird die Altersrente in voller Höhe oder als Teilrente gezahlt. Wird die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, erlischt der Rentenanspruch sogar ganz.
Quelle: ntv.de, wne/AFP