Politik

Amnesty untersucht Luftschläge Assad-Regime verübt Verbrechen in IS-Stadt

Eines der Ziele war eine Moschee - und damit ein ziviles Ziel.

Eines der Ziele war eine Moschee - und damit ein ziviles Ziel.

(Foto: REUTERS)

Die ostsyrische Stadt Rakka ist bekannt geworden als Hochburg der brutalen Terrormiliz IS. Wie Menschenrechtler nun dokumentieren, morden in Rakka aber nicht nur die Dschihadisten. Luftschläge des Regimes tragen laut Amnesty alle Anzeichen von Kriegsverbrechen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wirft dem syrischen Regime einen Verstoß gegen das Völkerrecht vor und sieht Hinweise auf ein Kriegsverbrechen. Bei Luftangriffen der syrischen Armee auf die Stadt Rakka im Osten des Landes seien im vergangenen November bis zu 115 Zivilisten getötet worden, erklärte Amnesty International. Unter den Opfern seien auch 14 Kinder gewesen.

Der neue Bericht beschäftigt sich exemplarisch mit Luftangriffen auf Rakka zwischen dem 11. und 29. November 2014. Die Menschenrechtsorganisation wirft den Regierungstruppen vor, bei den Angriffen auf eine Moschee, einen Markt und andere nicht-militärische Gebäude nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterschieden zu haben. Recherchen hätten belegt, dass es in den meisten Fällen keine militärischen Einrichtungen nahe den Angriffszielen gab. Amnesty kommt zu dem Schluss, dass in den dokumentierten Fällen unmittelbar zivile Ziele anvisiert worden seien. Diese müssten als Kriegsverbrechen verfolgt werden.

IS-Stellungen Hunderte Meter entfernt

Das Regime von Präsident Baschar al-Assad hat die Angriffe laut Amnesty damit gerechtfertigt, dass sie auf Basen der Dschihadisten des Islamischen Staats (IS) gerichtet gewesen seien. Der IS hatte Rakka im vergangenen Juni erobert und zur Hauptstadt des "Kalifats" gemacht, das der Anführer Abu Bakr al-Bagdadi in Syrien und dem Irak ausgerufen hat.

Amnesty hat die einzelnen Angriffe im November mit Hilfe von Augenzeugenaussagen rekonstruiert. Dabei stellte sich heraus, dass die nächstgelegenen Quartiere oder Treffpunkte der IS-Terroristen jeweils rund 500 bis 2000 Meter entfernt gelegen hätten. "Die Streitkräfte Syriens haben mit diesen Angriffen offenkundig gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen", sagt die deutsche Amnesty-Expertin Ruth Jüttner. "Die bloße Anwesenheit von Mitgliedern des IS berechtigt die syrische Regierung nicht dazu, Wohngebiete zu bombardieren und damit den Tod von Zivilisten in Kauf zu nehmen."

Die mit Sprengstoff und Metall gefüllten Fassbomben sind wegen ihrer streuenden Wirkung besonders zerstörerisch. Der UN-Sicherheitsrat hatte im vergangenen Jahr Flächenbombardements und Fassbomben geächtet, weil sie vor allem Zivilisten träfen.

Quelle: ntv.de, nsc/dpa/AFP

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