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Trotz juristischer Bedenken BKA kaufte heimlich Spähsoftware Pegasus

Mit Pegasus können sämtliche Daten von damit angegriffenen Mobiltelefonen ausgelesen werden.

Mit Pegasus können sämtliche Daten von damit angegriffenen Mobiltelefonen ausgelesen werden.

(Foto: picture alliance / Susann Prautsch/dpa)

Die israelische Pegasus-Software soll helfen, mutmaßliche Terroristen und Schwerkriminelle zu überwachen. Doch weil die Software mehr kann, als das deutsche Recht erlaubt, äußern Juristen des Bundeskriminalamtes Bedenken. Trotzdem greift die Behörde zu.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach einem Medienbericht zufolge die umstrittene israelische Spionagesoftware Pegasus der NSO Group gekauft, um damit Verdächtige zu überwachen. Wie die "Zeit" unter Berufung auf gemeinsame Recherchen mit "Süddeutscher Zeitung" sowie NRD und WDR berichtete, beschaffte das BKA die Software Ende 2019 trotz Bedenken von Juristen in der Behörde und im Bundesinnenministerium. Demnach will die Bundesregierung heute darüber den Innenausschuss des Deutschen Bundestags unterrichten.

Mit Pegasus können sämtliche Daten von damit angegriffenen Mobiltelefonen ausgelesen werden. Außerdem ist die Software in der Lage, unbemerkt Kamera und Mikrofon des Gerätes anzuschalten. Das deutsche Recht erlaubt eine solche Überwachung jedoch nur in engen Grenzen, weswegen dem Bericht zufolge eine Pegasus-Version gekauft worden sein soll, die nicht alle Funktionen enthält. Jedoch sei unklar, wie sichergestellt wurde, dass die übrigen Funktionen abgeschaltet bleiben.

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Im Juli war durch die Recherchen eines internationalen Journalistenkonsortiums der umfassende Missbrauch der Software bekannt geworden. Hunderte Journalisten, Aktivisten und Oppositionelle weltweit wurden offenbar Opfer von Abhöraktionen. Geheimdienste und Polizeibehörden mehrerer Länder sollen demnach die von NSO angebotene Pegasus-Software verwendet haben, um Mobiltelefone der Betroffenen anzuzapfen.

Laut den Recherchen hatte das BKA erstmals 2017 mit der NSO Group verhandelt und sich in Wiesbaden die Fähigkeiten der Software vorführen lassen. Ende 2019 soll sich die Behörde dann mit dem Unternehmen handelseinig geworden sein. In der Vergangenheit wurde die Bundesregierung dreimal gefragt, ob die eigenen Behörden die Spähsoftware Pegasus nutzen. 2019 von der Linken-Abgeordneten Martina Renner, ein Jahr später vom Deutschen Journalistenverband und in diesem Jahr in einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. In alle Fällen antwortete das Innenministerium, dass man auf diese Frage keine Auskunft erteile, schreibt die "Zeit".

Quelle: ntv.de, jpe/AFP

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